Freiwilliges Soziales Jahr
Informationen für Träger und interessierte Einrichtungen
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Inland sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen, Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus können weitere Träger des FSJ im Inland zugelassen werden.
Als Träger des FSJ im Ausland werden juristische Personen zugelassen, die die Voraussetzungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) erfüllen.
Über die Zulassung eines Trägers des freiwilligen sozialen Jahres im Ausland, sowie eines weiteren Trägers im Inland entscheidet in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Beabsichtigt ein Träger/eine interessierte Einrichtung in Niedersachsen ein FSJ durchzuführen, so ist der Antrag auf Zulassung beim
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Herr Köpke
4 SL 1.6
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
zu stellen. Dem formlosen Antrag ist eine Erklärung, über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, ein Konzept über die beabsichtigte Durchführung des FSJ und die Benennung der zentralen Stelle, die die pädagogische Begleitung der Helferinnen und Helfer sicherstellt, beizufügen.
Das Land Niedersachsen fördert das FSJ Politik.
Fragen rund um die Trägerschaft des FSJ stellen Sie bitte über das Kontaktformular am Ende des Artikels oder an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ansprechpartner: Herr Köpke
Tel.: 0 41 31 / 15 32 37
Fax: 0 41 31 / 15 32 92
Durch die Hinterlegung Ihrer Daten im Kontaktformular stimmen Sie der Speicherung dieser Daten zu.
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Hier finden Sie eine Liste der Träger des FSJ einschließlich der landesseitig anerkannten Träger :