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Die dritte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission am 24.08.2023

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In dieser Online-Sitzung haben die Arbeitsgemeinschaften ihre Ergebnisse zu den beiden derzeitigen Schwerpunktthemen vorgestellt.

Zum Thema „Das Recht auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen“:

Die Grundlage für die Bearbeitung bildete das Eckpunktepapier des NLJHA „Qualitative Anforderungen – Ganztag – Grundschule – vom NLJHA | 2 – 2022“. Einige Mitglieder haben eine Arbeitsgemeinschaft gebildet und sich vielfältiger Fachexpertisen zu diesem Thema angenommen und daraus eine Beschlussvorlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen erarbeitet, der auf der Sitzung einstimmig zugestimmt wurde.

Es werden erstmalig diese Handlungsempfehlungen im Nachgang der Sitzung an das Sozialministerium, das Kultusministerium sowie an den Landtag versendet.

Bitte entnehmen Sie hier den Inhalt der beigefügten Links:

Empfehlungen in der 19. Legislaturperiode

Schwerpunktthema und Eckpunktepapier


Zum Thema Direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene
fand eine rege Diskussion statt. Auch hier haben einige Mitglieder eine Arbeitsgemeinschaft gebildet und sich vielfältiger Fachexpertisen zu diesem Thema angenommen und daraus eine Beschlussvorlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen erarbeitet, der auf der Sitzung einstimmig zugestimmt wurde:

Die Erarbeitung einer Niedersächsischen Strategie für Kinder- und Jugendbeteiligung:

Der „Schwerpunktbericht zur Politischen Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen” des Sozialministeriums wird abgewartet um sich ggf. in die Prozesse einzubinden. Zwei Mitglieder aus der KiJuKo sind hierzu im Beirat des Projektes zum Schwerpunktbericht vertreten und können so den aktuellen Stand des Projektes den Kommissionsmitgliedern spiegeln.

Die Veranstaltung einer Landesjugendkonferenz durchzuführen:

Ein Konzept einer Landesjugendkonferenz wird in der bestehenden Arbeitsgemeinschaft der KiJuKo erarbeitet und in der kommenden Sitzung als Tagesordnungspunkt beraten.

Die Einführung eines Kinder- und Jugendchecks für Niedersachsen einzuführen:

Zur Vertiefung der Arbeit werden die Expertinnen und Experten gebeten, diesen Themenschwerpunkt auszufeilen und mit den anderen Bundesländern in den Blick zu nehmen. Insbesondere unter dem Blickwinkel, ob bereits Erfahrungen in der Umsetzung eines Kinder- und Jugendchecks vorliegen. Ebenfalls ist zu prüfen, ob es bereits eine Evaluation der Kinder- und Jugendchecks auf Bundeseben gibt.

Bitte entnehmen Sie hier den Inhalt dem beigefügten Link:

Zum Kinder - und Jugendcheck

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschließt die Kommission die Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendkommission über das soziale Medium Instagram umzusetzen. Hierzu wird das vorliegende Konzept professionell ergänzt.

In das bereits in der letzten Legislatur vorliegende Konzept für Öffentlichkeitsarbeit der KiJuKo wird nun in einem weiteren Schritt ein soziales Netzwerk für die KiJuKo aufgebaut.

Die Rechtsgrundlage bildet dafür der § 16d Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII). Dieser gibt der KiJuKo den Auftrag, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

…und last but not least ….fährt die die Kinder- und Jugendkommission am 27. September zum 2. Ländervernetzungstreffen der Kinderkommissionen und Beauftragten der Länder auf Einladung der Kinderkommission des Bundestages nach Berlin in der Bundestag.

Die Arbeit der Kommission ist und bleibt spannend!


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