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Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag – Expertise des Landesjugendamtes ist gefragt

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag fand in der Zeit vom 28.03. – 30.03.17 in Düsseldorf statt. Bei diesem größten Fachkongress der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und Europa waren Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesjugendamtes aus den Arbeitsfeldern der Heimaufsicht, Hilfen zur Erziehung, dem Pflegekinderwesen und der Jugendarbeit als Experten gefragt:

Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter verantwortete Andrea Berger-Nowak das Fachforum „Jugendpolitik in der Kommune – Jugendarbeit im Fokus“. Die zentrale Rolle der Jugendarbeit für die Umsetzung von Jugendpolitik war das zentrale Thema. Die Perspektive der Wissenschaft wurde durch Prof. Dr. Wolfgang Schröer und die der Landesjugendämter durch Volker Reif eingebracht. Landrätin Antje Hochwind aus dem Kyffhäuserkreis in Thüringen und Bürgermeister Dr. Armin König aus der Gemeinde Illingen im Saarland stellten eindrucksvoll ihre Erfolge zu dem Thema der Beteiligung junger Menschen und die Notwendigkeit einer Jugendpolitik dar. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat hierzu ein Positionspapier "Kommune als Ort der Jugendpolitik - Jugendarbeit in den Fokus stellen" erstellt.

Unter dem Titel „Flucht und Migration in der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Pflegekinderhilfe) haben Anke Kuhls (Universität Hildesheim) und Joachim Glaum (Landesjugendamt) die Ergebnisse des im Auftrag des Nds. Sozialministeriums von der Universität Hildesheim durchgeführten Forschungsprojekts „Pflegekinder und Pflegefamilien mit Migrationshintergrund“ sowie die Übertragung der Erkenntnisse in die Nds. Empfehlungen zur Vollzeitpflege in einem Workshop vorgestellt. Einen Schwerpunkt der Diskussion bildete der neu in die Empfehlungen eingeführte Pflegeform der „Gastfamilie für unbegleitete minderjährige Ausländer“.

In der jüngeren Vergangenheit waren Kindeswohl gefährdende Entwicklungen in Einrichtungen der Erziehungshilfe und Schließungen von Einrichtungen Gegenstand von medialer Berichterstattung, der Arbeit von Untersuchungsausschüssen und Inhalt von Fachgutachten. Letztere befassten sich auch mit der Aufgabenwahrnehmung nach §§ 45 ff SGB VIII, also den Aufgaben der Heimaufsicht. In der Veranstaltung des AFET zum Thema „ Heimaufsicht und Kindeswohl im Spannungsfeld staatlicher Aufsicht, Kinderrechten und Kindeswohl und der Trägerverantwortung für gute Pädagogik“ diskutierten Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau und Brigitte Wagner, Nds. Landesjugendamt, mit über 80 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, darüber, welchen Anteil die jeweils zuständige Heimaufsicht an der Sicherung des Kindeswohls in stationären Einrichtungen trägt. Aufgaben und Funktionen der Sorgeberechtigten und Vormünder, der örtlichen und belegenden Jugendämter sowie der Einrichtungsträger wurden analysiert und ihre jeweilige Bedeutung für den Kinderschutz in Einrichtungen der Erziehungshilfe herausgearbeitet und bewertet.



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