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Arbeitsgruppe „Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren ab 2022“

Damit alle jungen Menschen die Chance haben, einen Beruf zu ergreifen, werden in Niedersachsen zum einen die Jugendwerkstätten gefördert, die einen werkpädagogischen Ansatz verfolgen. Daneben erhalten auch die Pro-Aktiv-Centren eine Förderung, die sich ebenfalls an benachteiligte junge Menschen richten. In den Pro-Aktiv-Centren stehen die Beratung und individuelle Einzelfallhilfen zur Bewältigung des Alltages im Vordergrund. Über die Jahre hinweg ist es gelungen, in Niedersachsen ein fast flächendeckendes Angebot an Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren aufzubauen und damit gleiche Chancen für alle Jugendlichen herzustellen. Insgesamt werden 95 Jugendwerkstätten und 42 Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen gefördert. Dafür stellt das Land jedes Jahr 15 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus ist es gelungen, noch einmal fast die gleiche Summe an EU-Mitteln einzuwerben: Die EU beteiligt sich in der aktuellen Förderperiode bis Ende 2020 mit insgesamt 76 Millionen Euro, das sind rund 14 Millionen Euro pro Jahr.

Derzeit sorgen sich die Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren in Niedersachsen um ihre Zukunft, denn wegen des Brexit ist mit einem deutlichen Rückgang der EU-Mittel ab 2021 zur rechnen. Hierzu sagt Sozialministerin Ministerin Carola Reimann: „Es ist uns wichtig, diese Strukturen zu erhalten. Deswegen wollen wir, dass die Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren in Zukunft ihre Arbeit fortsetzen können. Im Mai des vergangenen Jahres hat nun die Europäische Kommission die ersten Entwürfe für die Förderperiode für die Jahre 2021 bis 2027 vorgelegt. Aber wir werden nicht abwarten, bis endgültig über die Entwürfe abgestimmt wird, sondern steigen schon jetzt in die Planungen für die Zeit nach 2020 ein. Daher prüfen wir, ob es möglichweise auch noch andere Förderinstrumente gibt, die für unsere Ziele genutzt werden könnten. Denn eines ist klar: Auch in den nächsten Jahren brauchen wir die Angebote der Jugendberufshilfe.“

Um auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein, hat das Sozialministerium Ende Januar einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, in dem alle beteiligten Akteure und Akteurinnen eingeladen sind, gemeinsam Konzepte und Lösungen zu erarbeiten.

Der Arbeitskreis tagte bislang zweimal und hat sich u.a. darüber ausgetauscht, ob die Leistungsangebote der Jugendwerkstätten nach über 30 Jahren noch aktuell sind oder ob es neue Ansätze und Zielgruppen gibt, die stärker berücksichtigt werden sollten.

In den nächsten Sitzungen des Arbeitskreises sollen verschiedene Szenarien einer künftigen Finanzierung erörtert werden. Dazu wurden die beteiligten Verbände (LAG FW, LAG JAW, Kommunale Spitzenverbände, Landesarbeitskreis Berufsnot junger Menschen) und der Landesjugendhilfeausschuss aufgefordert, ihre Vorstellungen zu einer künftigen Förderung zu formulieren und dem Sozialministerium mitzuteilen. Die Vorschläge der Verbände und des Landesjugendhilfeausschuss werden die Grundlage für die weiteren Diskussionen im Arbeitskreis um die künftige Finanzierung sein.

Die Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren haben Planungssicherheit bis Ende 2020. Bis zur Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2021 besteht also noch ausreichend Zeit, alternative Fördermöglichkeiten zu initiieren.

Unsicher ist allerdings, wie es mit der EU-Förderung weitergeht. Von dieser Frage hängt ab, welche Finanzierungslücke entsteht und in welchem Maße sich Land und Kommunen künftig einbringen müssen.



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