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Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege

Nach der Einführung der dritten Kraft für Krippengruppen setzt die Landesregierung ihre Qualitätsoffensive für gute Kindertagesbetreuung nun auf dem Gebiet der Kindertagespflege fort. Im Rahmen der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen für eine bedarfsgerechte Betreuung in Kindertagespflege richtet sich mit Inkrafttreten der RKTP die Landesförderung zukünftig am Qualifikationsniveau der Kindertagespflegepersonen in vier Stufen aus. So werden unterschiedliche Pauschalen für sozialpädagogische Fachkräfte, für sonstige Fach- und Betreuungskräfte, für eine Kraft mit einer anerkannten Qualifikation im Umfang von 560 Stunden sowie für Kräfte mit einer anerkannten Qualifikation mit 160 Stunden gewährt. Ferner wird die Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen mit abgeschlossener Grundqualifikation bis hin zum Quereinstieg in die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz durch das Land mit einer Zuwendungsfähigkeit von bis zu 90 % der dafür entstanden Ausgaben belohnt. Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen werden gefördert, sofern diese mindestens im Umfang von 24 Unterrichtsstunden im Jahr (für das Kindergartenjahr 2016/2017 mindestens 12 Stunden) an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Entstandene Personalausgaben für die fachlich-pädagogische Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen werden gefördert, wenn die Aufgabe von einer Fachkraft mit pädagogischem Hochschulabschluss und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen wird. Diese Aufgabe kann auch von staatlich anerkannten Erzieherinnen oder staatlich anerkannten Erziehern mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Leitung von Kindertageseinrichtungen oder in der Fachberatung Kindertagespflege wahrgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/tagespflege.

Die RKTP wurde am 26.10.2016 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nr. 40, S. 1036 f) veröffentlicht.



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