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Rückblick auf die erste Legislaturperiode des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses nach Einsetzen des Landesjugendamtes

Zum Abschluss der Legislaturperiode des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses warf der Vorsitzende Bernd Heimberg einen Rückblick auf die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses in der 17. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags:


Ausgangssituation/Grundlage

Auf Vorschlag der Landesregierung hat der Niedersächsische Landtag im Dezember 2014 mit Wirkung zum 24.12.2014 das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfe-rechts verabschiedet und damit die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesjugendamts geschaffen. Damit endete die Arbeit des Vorgängergremiums „Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik“, das die Vorgängerregierung im Zuge der Auflösung des Landesjugendamtes und des damit einhergehenden Landesjugendhilfeausschusses eingerichtet hatte.

Die Zuständigkeiten des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses leiten sich aus dem § 70 Abs. 3 SGB VIII ab, der die Aufgaben des Niedersächsischen Landesjugendamtes und damit der Verwaltung und des NLJHA beschreibt.

Der Landesjugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung des Landesjugendamtes die zweite Säule der öffentlichen Jugendhilfe auf überörtlicher Ebene und befasst sich mit allen Angelegenheiten der überörtlichen Jugendhilfe, insbesondere mit

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
  • der Landesjugendhilfeplanung und
  • der Förderung der freien Jugendhilfe.

Darüber hinaus kann der Landesjugendhilfeausschuss in Angelegenheiten der Jugendhilfe, für die der überörtliche Träger zuständig ist, im Rahmen seiner Geschäftsordnung und der durch den Landtag zur Verfügung gestellten Mittel verbindlich Beschlüsse fassen. Er kann Vorschläge für Regelungen und Empfehlungen der obersten Landesjugendbehörden machen und Stellung nehmen zu den Entwürfen von Rechtsvorschriften sowie zu veröffentlichenden Richtlinien. Darüber hinaus kann er im Rahmen des allgemeinen Verfahrens zur Haushaltsplanung Stellung nehmen und hat die Möglichkeit, seine Beschlüsse und Stellungnahmen zu veröffentlichen.


Zusammensetzung

Die Landesregierung und in der Folge der Landtag hatten festgelegt, dass der Landesjugendhilfe-ausschuss aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll. In der jetzt endenden Legislatur-periode kamen diese aus den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Inklusion, Kinder- und Jugendschutz, Migration, Tageseinrichtungen für Kinder, Mädchenarbeit und Jungenarbeit. Sie wurden benannt von den in Niedersachsen wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dem Katholischen Büro, den kommunalen Spitzenverbänden, den für Integration, für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege für Kinder und für Kinder- und Jugendschutz zuständigen Ministerien.

Die beratenden Mitglieder kamen aus den Fraktionen der im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien, der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen/Bremen, der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände Niedersachsen, der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V., von Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen, dem Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften (DITIB), dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen (SCHURA) und aus dem Bereich der Erziehungs- oder Sozialwissenschaften.


Arbeitsweise/Arbeitsstruktur

Durch die Zusammensetzung war der Landesjugendhilfeausschuss mit einer breit gefächerten Fachexpertise ausgestattet, die es ihm ermöglichte, die erforderlichen Fachdiskussionen zu führen, im Rahmen von Anhörungsverfahren fundierte Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Ausführungsvorschriften abzugeben und Positionspapiere sowie Empfehlungen zu erarbeiten.

Im Wesentlichen erfolgten die spezifischen Fachdiskussionen sowie die Erarbeitung von Stellung-nahmen und entsprechender Beschlussvorlagen in den in der konstituierenden Sitzung am 30. April 2015 gebildeten Unterausschüssen. Sie waren für folgende Themenfelder/-bereiche zuständig:

Unterausschuss 1: Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe

Unterausschuss 2: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Unterausschuss 3: Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder

Unterausschuss 4: Hilfen zur Erziehung

In der konstituierenden Sitzung wurden auch der Unterzeichner als Vorsitzender und Frau Kathrin Wagner als stellvertretende Vorsitzende gewählt sowie die Geschäftsordnung des NLJHA erarbeitet. Diese trat zum 23.11.2015 in Kraft und bildete die Arbeitsgrundlage für den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss.

Um ein erstes Kennenlernen zu ermöglichen, erste Überlegungen zu Arbeitsschwerpunkten anzustellen sowie eine personelle Zuordnung zu den Unterausschüssen vorzunehmen, fand im Juli 2015 eine Klausursitzung statt. Im Ergebnis wurden in der Klausursitzung insbesondere folgende Schwerpunktthemen festgelegt:

  • Partizipation und Schaffung verbindlicher Strukturen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen

  • Verbesserung des Zugangs von Familien, Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu den Leistungen des SGB VIII

  • Verbesserung der sozialen Teilhabe von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen

  • Schnittstellen zwischen Jugendhilfe / KiTa und Schule und Jugendamt

  • Erziehung und Bildung als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule

  • Betreuungssituation von Grundschulkindern im Kontext von Ganztagsschulen

  • Fachkräftemangel, Fachkräfteakquise/-gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe


Selbstverständnis der Mitglieder und dessen Auswirkungen

Die sehr heterogene Zusammensetzung, die teilweise erstmalige Mitwirkung von Mitgliedern in einem landesweiten Gremium und insbesondere das Selbstverständnis etlicher stimmberechtigter Mitglieder führte lange Zeit dazu, dass der Landesjugendhilfeausschuss das in ihm vorhandene Potenzial nur unzureichend nutzen konnte. So stand beispielsweise oftmals nicht so sehr ein ergebnisoffener fachlicher Austausch und eine daraus resultierende Meinungsbildung und Festlegung von Positionen im Vordergrund, die Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung von öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe hätte sein können, sondern eine „Blockbildung“, bestehend aus den von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Personen auf der einen Seite und denen aus der freien Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite. Dies machte deutlich, dass die Protagonisten sich jeweils vorrangig als Interessensvertreterinnen und -vertreter ihrer Herkunftsorganisationen verstanden. Dadurch setzte sich im Plenum und in den Unterausschüssen nur zögerlich die Erkenntnis durch, dass jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied mit ihrer und seiner Fachexpertise gefragt ist und nur im Zusammenwirken aller Beteiligter eine entsprechend große, fachlich fundierte Wirkung gegenüber den beiden obersten Landesjugendbehörden (Sozial- und Kultusministerium) und der Politik erzeugt werden kann. Ein Landesjugendhilfeausschusses muss und kann nach Auffassung des Unterzeichners verbands- und parteipolitisch unabhängig agieren, darin liegt seine Stärke. Für die Äußerung und Vertretung verbandsspezifischer und -politischer Anliegen und Positionen gab und gibt es die Beteiligung an Verbandsanhörungen.


Insgesamt gesehen hohe Produktivität des Landesjugendhilfeausschusses

Erfreulicherweise konnten die oben genannten Anfangsschwierigkeiten überwunden werden und gehören nunmehr der Vergangenheit an. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses brachten sich im Laufe der Amtsperiode mit sehr großem Engagement als Fachexpertinnen und -experten in die Arbeit der Unterausschüsse und des Plenums ein und haben dadurch dazu beigetragen, dass eine hohe Produktivität entstanden ist. Diese lässt sich daran ablesen, dass der NLJHA bis zum 10. November 2017 in den 12 Sitzungen des Plenums, den 8 anlassbezogenen Sondersitzungen und insgesamt 46 Sitzungen der Unterausschüsse

Erstens:

34 Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren abgegeben hat, u. a. zur / zum:

  • „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit“

  • „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“

  • „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Fonds Frühe Hilfen“ (gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) im Rahmen der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“

  • „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“

  • Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der politischen

  • Jugendbildung“

  • „Förderung einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung für Quereinsteiger in das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung“

  • „Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Famili-enbildungsstätten“

  • „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren“

  • „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungskräften in Kindertagesstätten während einer Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik“

  • „Runderlass Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“;

Zweitens:

23 Empfehlungen, Positionspapiere und Hinweise an das Sozialministerium und Kultusministerium

gerichtet hat, u. a. zu/zum/zur:

  • Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §42 SGB VIII

  • Umsetzungsvorschlag zur Einsetzung einer Kinderkommission

  • Positionspapier Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz

  • Positionspapier zur Situation junger Geflüchteter in Niedersachsen

  • Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder

  • Schaffung weiterer Plätze in Kindergärten und Krippen

  • Studie Fachkräftebedarf in Niedersachsen

  • Beteiligung an Anhörungsverfahren zur Änderung des SGB VIII

  • Gesamtkonzept Schulsozialarbeit

  • Qualitätsentwicklungsgesetz

  • Ausbau der Fachlehrerausbildung;

Drittens:

3 Anfragen aus dem Niedersächsischen Landtag und 4 Anfragen aus der Fachöffentlichkeit beantwortet und

Viertens:

45 Beschlussvorlagen erstellt hat.


Besondere Herausforderung in der 17. Legislaturperiode

Eine besondere Situation in der Kinder- und Jugendhilfe Niedersachsens, die als eine der größten Herausforderungen des letzten Jahrzehnts gilt und auch den Landesjugendhilfeausschussstark beschäftigt hat, möchte ich hervorheben – die Ankunft zahlreicher minderjähriger Flüchtlinge/Ausländer.

An ihr lässt sich ablesen, dass das System der Kinder- und Jugendhilfe mit seinen öffentlichen und freien Trägern grundsätzlich geeignet ist, auch größte Herausforderungen zu bewältigen, indem sich nämlich Kommunen, Jugendämter, freie Träger und eine Vielzahl von Ehrenamtlichen unter Zurückstellung von Bedenken und egoistischer Motive gemeinsam den Anforderungen und der Lösung der Probleme gestellt haben. Vergleichbar trifft dies auf das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als oberste Landesjugendbehörde und das Landesjugendamt zu, die kurzfristig „aus dem Stand“ die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer umsetzen mussten. Für alle Beteiligten gab es keine „Blaupause“, auf die sie hätten zurückgreifen können. So war es nicht verwunderlich, dass sich viele Fachkräfte großen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sahen. Auch für den Nds. Landesjugendhilfeausschuss galt es, im Zeitraum Herbst 2015/Frühjahr und Sommer 2016 praktikable Bedingungen für die Aufnahme, Betreuung und Begleitung der jungen Menschen zu schaffen und zugleich darauf zu achten, dass sich keine unterschiedlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln.

Beeindruckend und Mut machend zugleich waren die zahlreichen Beispiele einer gelungenen Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Entscheidungsträgern und Fachkräften der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Es ist zu wünschen, dass diese positiven Erfahrungen von gegenseitiger Verlässlichkeit und gemeinsamer Wirksamkeit auch das zukünftige Zusammenwirken und Handeln im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe prägen mögen.

Denn die vor uns liegenden Aufgaben sind mindestens so groß wie die bisherigen, sei es die Begleitung im Schulsystem, die Unterstützung der Volljährigen in der Phase zwischen Schule und Ausbildung, während einer Ausbildung und bei der Integration in das soziale Lebensumfeld oder die notwendige Durchlässigkeit bei den Leistungen der verschiedenen Sozialgesetzbücher II, III und VIII.

Es wird sich alsbald zeigen, ob das bis hierher gemeinsam geschaffene Fundament tragfähig genug ist für die vor uns liegenden Herausforderungen.


Ausblick

Themen und Vorhaben, die durch den neuen Landesjugendhilfeausschuss in der 18. Legislaturperiode aufgegriffen und weiterbehandelt werden sollten.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat zahlreiche Themen, Vorhaben und Anliegen abschließend beraten und bearbeitet. Gleichwohl gibt es Themen, Anliegen und Aufgaben, die durch den nächsten Landesjugendhilfeausschuss in der 18. Legislaturperiode aufgegriffen und weiter bearbeitet werden sollten. Die Geschäftsstelle des NLJHA hat alle Vorschläge erfasst und wird diese zu Beginn der neuen Amtsperiode in die Diskussion und Beratung einbringen. Exemplarisch sollen einige davon erwähnt werden:

  1. Landesjugendhilfeplanung:

    Hier geht es darum, die Landesjugendhilfeplanung noch stärker als Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene weiterzuentwickeln und zu nutzen. Eine frühe Einbindung des NLJHA in die thematische sowie fachpolitische Planung unter Berücksichtigung von kinder- und jugendpolitischen Zielformulierungen und eine Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis stehen dabei im Vordergrund.

  2. Fachkräftebedarf:

    Hierzu soll dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahl und damit verkürzten Amtsperiode des NLJHA ausgefallene Expertenhearing zeitnah durchgeführt werden, um weitere Informationen zu erhalten und nächste Schritte anzuregen.

  3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Partizipation):

    Hier sind die durch die Kinderkommission gewonnenen Erkenntnisse aufzugreifen und Handlungsansätze und Perspektiven für Niedersachsen zu entwickeln.

  4. Positionspapier zur Situation junger Geflüchteter in den Arbeitsfeldern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Kinderschutz:

    Hier geht es darum, analog zu der in dieser Legislaturperiode veröffentlichten Empfehlung „Zur Situation junger Geflüchteter in Niedersachsen - Empfehlungen für eine erfolgreiche Schulbildung, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration“ ebenfalls Empfehlungen für die vorgenannten Arbeitsfelder zu erarbeiten.

  5. Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:

    Hier steht im Vordergrund, bei einer Novellierung des KiTaG die trägerspezifische und trägerübergreifende Fachberatung als integralen Bestandteil aufzunehmen.

  6. Qualitätsentwicklungsgesetz:

    Hierzu sind Vorstellungen für die Umsetzung in Niedersachsen zu entwickeln und in die Beratungen des Kultusministeriums einzubringen.

  7. Weiterentwicklung und Ergänzung der Fachkraftliste der Niedersächsischen Hilfen zur Erziehung

    Hierbei geht es um die Bestimmung der Niedersächsischen Fachkräfte in den stationären Hilfen zur Erziehung (Grundständige Studienabschlüsse)

  8. Entwicklung eines Instruments zur Bewertung der pädagogischen Anteile eines Studien-ganges, um die grundsätzliche Eignung der Absolventinnen und Absolventen in Hilfen zur Erziehung feststellen zu können.

  9. Social Impact Bonds (SIB) - Finanzierung von Jugendhilfeleistungen durch private Investoren Hierzu sollen die rechtliche Stellungnahme des DJI ausgewertet, die Entwicklung in Niedersachsen beobachtet und weitere Handlungsschritte festgelegt werden.




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