Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und übernimmt durch seine Maßnahmen gemäß § 14 SGB VIII die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Er soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz übernimmt somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes und richtet sich sowohl an Kinder, Jugendliche und junge Menschen als auch an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen.
Die Nutzung uneingeschränkt und ständig verfügbarer digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche kann durch zu sorglose und unsachgemäße Nutzung der digitalen Mediendienstanbieter, wie Film- und Spielplattformen, sozialen Netzwerken und Streaming-Dienste, zur Gefährdung der geistig und seelischen Entwicklung bei ihnen führen. Um den Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße und möglichst gefährdungsfreie Mediennutzung zu ermöglichen, sollten sie, neben der Vorsorgemaßnahmen der Mediendienstanbieter, durch den Erwerb von Medienkompetenz dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen im Internet zu schützen.
Mit Multiplikatorenfortbildungen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie im Jugendmedienschutz, bei denen pädagogische Fachkräfte auf den sinnvollen und gefährdungsfreien Umgang beim Einsatz digitaler Medien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert werden, trägt das Landesjugendamt auch dieser Entwicklung Rechnung.