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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Niedersachsen

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist nicht für die Vermittlung von FSJ-Stellen zuständig.

Interessierte Freiwillige richten ihre Fragen und ihre Bewerbung bitte direkt an die Träger!

Eine Liste der Träger für das FSJ in Niedersachsen finden Sie rechts in der Infospalte.


Ein freiwilliges Soziales Jahr oder ein anderer Jugendfreiwilligendienst bietet jungen Menschen nach Ableistung ihrer Vollzeitschulpflicht die Möglichkeit auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf in verschiedensten Bereichen der Gesellschaft ihren Vorstellungen und Interessen entspricht.

In Niedersachsen werden unterschiedliche Jugendfreiwilligendienste bei verschiedenen Trägern angeboten. Einige Träger bieten die Dienste auch im Ausland an.


Das Freiwillige Soziale Jahr

In Niedersachsen engagieren sich bereits mehr als 3.500 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr. Neben den "klassischen" Einsatzfeldern in allen sozialen Bereichen wie z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, etc. wird das FSJ mittlerweile auch in den Bereichen Sport, Kultur, Denkmalpflege und Politik angeboten. Daneben gibt es noch die Möglichkeit ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) zu absolvieren.

Das FSJ und das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, welches pädagogisch durch die Anleitung durch Fachkräfte in den Einsatzstellen und durch Bildungsseminaren begleitet wird. Bewerben können sich junge Leute zwischen 16 und 27 Jahren.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des FSJ und das FÖJ seit dem 01.06.2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG).

Weiterführende Informationen zum Jugendfreiwilligendienst finden Sie rechts in der Infospalte.


Der Bundesfreiwilligendienst

Neben dem FSJ gibt es seit dem 01. Juli 2011 den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser entstand mit der Aussetzung der Wehrpflicht und ersetzt sozusagen den ehemaligen Zivildienst. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Bundesfreiwilligengesetz (BFDG).

Jede und Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren: Männer und Frauen aller Generationen - das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland!

Der Bundesfreiwilligendienst ist in seiner Ausgestaltung als sozialer Lerndienst angelegt und unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Dauer und in der Vielfalt der Einsatzbereiche nicht vom FSJ und vom FÖJ. Die Einsatzstellen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen bieten ein breites Spektrum des freiwilligen Engagements zum Wohle der Allgemeinheit im sozialen und ökologischen Bereich sowie in den Bereichen Kultur, Integration und Sport. Darüber hinaus kann der BFD auch im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes absolviert werden.

Weiterführende Informationen zum BFD finden Sie rechts in der Infospalte.

  Bildrechte: © Robert Kneschke
FSJ Träger-Liste

Die Liste enthält die Träger des FSJ einschließlich der landesseitig anerkannten Träger:

  FSJ Träger-Liste

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