Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Niedersachsen
Das FSJ bietet jungen Menschen nach Ableistung ihrer Vollzeitschulpflicht die Möglichkeit auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf in verschiedensten Bereichen der Gesellschaft ihren Vorstellungen und Interessen entspricht.
Neben den "klassischen" Einsatzfeldern in allen sozialen Bereichen wie z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, etc. wird das FSJ mittlerweile auch in den Bereichen Sport, Kultur, Denkmalpflege und Politik angeboten.
Außerdem bieten in Niedersachsen einige Träger das FSJ auch im Ausland an.
Interessierte Jugendliche richten ihre Bewerbung bitte direkt an die Träger!
Eine Liste der Träger für das FSJ in Niedersachsen finden Sie rechts in der Infospalte.
In Niedersachsen engagieren sich bereits mehr als 3.500 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen, Kinderbetreuungsangeboten, in Sportvereinen im Rahmen des FSJ im Sport und in kulturellen Einsatzfeldern wie z. B. im FSJ Denkmalpflege und in künstlerisch-kreativen Bereichen im FSJ Kultur.
Eine wichtige Säule des FSJ ist die pädagogische Begleitung. Diese umfasst nicht nur die Anleitung durch Fachkräfte in den Einsatzstellen, sondern auch die Durchführung von Bildungsseminaren.
Das FSJ ist somit als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen. Bewerben können sich junge Leute zwischen 16 und 27 Jahren.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des FSJ ist seit dem 01.06.2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG), welches Sie ebenfalls rechts in der Infospalte finden.
Dieses Gesetz fasst die Rahmenbedingungen für das FSJ und das FÖJ (freiwilliges ökologisches Jahr) zusammen.
Informationen über das FÖJ finden sie unter www.foej.de
Freiwilliges Soziales Jahr Politik
Seit 2009 gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, ein FSJ im Bereich Politik zu leisten. Der Einsatz im FSJ Politik erfolgt als gesetzlich geregelter Freiwilligendienst ebenfalls im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).
Begleitet wird das FSJ Politik von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e. V. Weitere Informationen gibt es unter "Freiwilliges Soziales Jahr Politik" rechts in der Infospalte.
Service
Als Service für Sie sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum FSJ (Download unter www.bmfsfj.de ) Anschriften von verschiedenen Trägern des FSJ, des FSJ im Ausland und des FÖJ aufgeführt. Eine Liste der durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zugelassenen Träger des FSJ können Sie sich rechts in der Infospalte ansehen. Beide Listen erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Bundesfreiwilligendienst
Der Zivildienst als verpflichtender Wehrersatzdienst junger Männer endete mit der Aussetzung der Wehrpflicht am 30.06.2011.
Zum 01. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt worden. Das Bundesfreiwilligengesetz ist am 03. Mai 2011 in Kraft getreten.
Jede und Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren: Männer und Frauen aller Generationen - das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland!
Der Bundesfreiwilligendienst ist in seiner Ausgestaltung als sozialer Lerndienst angelegt und unterscheidet sich grundsätzlich in seiner Dauer und in der Vielfalt der Einsatzbereiche nicht vom Freiwilligen Sozialen Jahr und vom Freiwilligen Ökologischen Jahr. Die Einsatzstellen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen bieten ein breites Spektrum des freiwilligen Engagements zum Wohle der Allgemeinheit im sozialen und ökologischen Bereich sowie in den Bereichen Kultur, Integration und Sport. Auch der Zivil- und Katastrophenschutz wird im Rahmen des BFD weiter geleistet werden können. Die bisherigen Einsatzplätze im Zivildienst werden grundsätzlich als Einsatzplätze im Bundesfreiwilligendienst anerkannt.
Als Service für Sie gelangen Sie auf der Infospalte über den Link "Informationen für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst" auf die Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Bundesfreiwilligendienst.
Auskunft über Einsatzstellen gibt das neue Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - BAFzA (ehemaliges Bundesamt für Zivildienst)
Anerkannte Einsatzstellen können sich registrieren lassen und werden damit in die Datenbank aufgenommen (Link zur Registrierung siehe Infospalte).
(Stand: 01.08.2017)
Hier finden Sie eine Liste der Träger des FSJ einschließlich der landesseitig anerkannten Träger :