Berufsanerkennungsjahr für Sozialarbeiter/innen bzw. -pädagogen/-pädagoginnen (B.A.) (m/w/d) im Team 2JH3 "Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen"
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist der o.g. Dienstposten/Arbeitsplatz für Sozialarbeiter/innen bzw. -pädagogen/-pädagoginnen (B.A.) im Berufsanerkennungsjahr zum 01.10.2025 zu besetzen.
Das Anerkennungsjahr findet in der Fachgruppe JH im Team 2JH3 “Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ statt.
Der Dienstort ist Lüneburg oder Hannover.
Ihre Aufgaben
Das Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen wahr, sodass zum Aufgabengebiet insbesondere die Beratung und Unterstützung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe gehört.
Mit dem Berufsanerkennungsjahr ist im Wesentlichen die Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
• Beratung von Trägern während der Planung und Betriebsführung zur Sicherung des Kindeswohls in Einrichtungen und zum Schutz der untergebrachten Minderjährigen (§ 85 Abs. 2 Nr. 1, 6, 7 SGB VIII) in Zusammenwirken mit den örtlichen Trägern
• Mitwirkung an der Erlaubniserteilung für den Betrieb einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform für Minderjährige in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Intensivpflege
• Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe (§ 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
Nach grundlegender Einarbeitung in das Aufgabenfeld können unter Anleitung Aufgaben eigenständig bearbeitet werden.
Neben dem gewählten inhaltlichen Schwerpunkt wird auch ein umfassender Überblick auf das gesamte Aufgabengebiet des Landesjugendamtes vermittelt und die Möglichkeit eröffnet, Strukturen, Arbeitsweisen und Gremien in der Praxis kennenzulernen.
Ihr Anforderungsprofil
Bei der Wahrnehmung des Arbeitsplatzes sind folgende Kompetenzen erforderlich bzw. wünschenswert:
• erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom oder B.A.) an einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, das zur Sozialarbeiterin oder zum Sozialarbeiter, zur Sozialpädagogin oder zum Sozialpädagogen qualifiziert
• Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
• ausgeprägte Team – und Kommunikationsfähigkeit
• gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
• Interesse für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Wir bieten
• interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und die Einbindung in Entscheidungsprozesse
• selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken, motivierten und erfahrenem Team
• eine kontinuierliche fachliche und engmaschige Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres sowie regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
• Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
• Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
• Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
• bis zu 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
Die Beschäftigung und die Höhe der Vergütung richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder (§ 8 TV Prakt-L). Das monatliche Entgelt beträgt derzeit 2.053,54 €.
Das Berufsanerkennungsjahr ist teilzeitgeeignet.
Es beläuft sich in der Regel auf zwölf Monate, je nach Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen, sich zu bewerben.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/184971.
Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Praktika) richten Sie bitte bis zum 24.06.2025 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z4.12/ 03404 Berufsanerkennungspraktikum 2025 an:
Niedersächsische Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
– Hauptstelle Hildesheim –
Team 3Z4 – Personalentwicklung / Aus- und Fortbildung –
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4 MB an: Ausbildung@ls.niedersachsen.de.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher bitte Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Freck (Tel. 05121/304-625) zur Verfügung.
Im Auftrage
gez.
Brant