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Der Fachbereich I stellt sich vor

Die Aufgaben des Fachbereichs I des Niedersächsischen Landesjugendamtes werden vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie wahrgenommen. Geleitet wird der Fachbereich I von Klaus Niersmann.

Der Fachbereich I besteht aus folgenden Teams:


Team 1

Team 1 - Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Das Team „Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe“ im Fachbereich I des Landesjugendamtes mit zur Zeit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Professionen sowie Praktikantinnen und Praktikanten umfasst eine Vielzahl von Aufgaben. Zu den für den gesamten Fachbereich I gehörenden Grundsatzaufgaben zählt das Justitiariat, die Haushaltsangelegenheiten sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften aus dem LS und Hochschulen. Ein großes Schwerpunktthema ist die Verteilung von und Kostenerstattung für die minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendlichen. Weiteres, seit vielen Jahren betriebenes und ausgebautes Thema ist die Fortbildung gem. § 85 SGB VIII für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Das umfasst die fachlichen Konzeptionen für die Fortbildung eines Landesjugendamtes, die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen ebenso wie die gesamte Verwaltungsabwicklung dieses Bereichs mit i.R. fast 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Jahr. Zum Team 1 gehört auch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen, die einerseits die Zuwendungen an die Kommunen, andererseits die fachliche Koordination und Unterstützung der Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen leistet. Mit dem Ziel- und Kennzahlenprojekt „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen IBN“ wird im Team 1 auch ein bundesweites beachtetes Instrument der Qualitätsentwicklung und des Controllings der niedersächsischen Jugendämter fachlich betreut und weiterentwickelt. Seit zwei Jahren ist die Geschäftsführung des wieder existierenden Landesjugendhilfeausschusses ebenfalls Aufgabengebiet des Teams. Hinzu kommt die Beteiligung an den Tagungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAGLJÄ sowie der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen AGJÄ; in beiden Organisationen ist das Niedersächsische Landesjugendamt Mitglied. Weitere Aufgaben wie die Bearbeitung von Petitionen, der Unterhaltsvorschuss, die Finanzierung von Familienbildungsstätten und Mädchenhäusern, die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe, die Erlaubniserteilung für Vormundschaftsvereine, die Vollzeitpflege runden das umfangreiche Aufgabenspektrum ab.

Team 2

Team 2 - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Das Team „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Jugendschutz und Kinderschutz“ - Jugendförderung - arbeitet als multiprofessionelles Team mit derzeit 18 Mitarbeitenden im Fachbereich I des Landesjugendamt. Hinzu kommen Praktikantinnen und Praktikanten der unterschiedlichen Fachrichtungen.

Zu der Aufgabenerfüllung als überörtlicher Träger nach § 85 SGB VIII gehört auch die Bearbeitung von Grundsatzfragen, die Fachberatung der Träger und die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte. Darüber hinaus werden landesweite Fachtage und Arbeitstagungen durchgeführt, die der Weiterentwicklung der Jugendhilfe und der Zusammenarbeit der Träger dienen.

Das Modellvorhaben zu der Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung ermöglicht einen Qualitätsdialog der Träger der Jugendarbeit in Niedersachsen. Im Arbeitsfeld Jugendarbeit werden mit der Förderung des ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen auch neue Formen des Engagements junger Menschen jenseits der etablierten Strukturen in den Blick genommen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Partizipation junger Menschen in jugendgerechten Formaten. Dazu gehört auch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern durch die Kommunen zum Erwerb der bundeseinheitlichen JULEICA Card für die Kommunen. Neben den Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz werden zahlreiche Richtlinien, Projektförderungen und Investitionen für Einrichtungen der Jugendarbeit bearbeitet. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung der außerschulischen politischen Jugendbildung, der Umsetzung der EU- Jugendstrategie und der Internationalen Jugendbegegnung. Die Förderung der gesellschaftlichen Migration und Teilhabe (Integration) von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – aktuell junger Flüchtlinge – ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt. Dazu kooperieren wir auch mit Migrantenorganisationen.

Im Bereich der Jugendsozialarbeit ist das Team u.a. für die Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige zuständig.

Aktuelle Themen des Jugendschutzes und des Kinderschutzes und die Förderung von Projekten gehören zu den Aufgaben des Teams.

Mit der Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses liegt die Geschäftsführung für den UA 2 des NLJHA für die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den Jugendschutz und den Kinderschutz im Team 2. Das Team arbeitet in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ), der AGJÄ mit und kooperiert mit vielfältigen Trägern auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Team 3

Team 3 - Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Das Team „Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen“ ist landesweit zuständig für die Durchführung der Betriebserlaubnisverfahren im Bereich der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Pflege und Hospizarbeit. Dies umfasst die Prüfung der Mindestvoraussetzungen für den Betrieb stationärer und teilstationärer Einrichtungen, die Beratung der freien und öffentlichen Träger während der Planung und Betriebsführung sowie die Bearbeitung der Meldungen besonderer Vorkommnisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl in den Einrichtungen zu gefährden. Jährliche Erhebungen über die Platzkapazität und Belegung der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung werden vom Team durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht. Entsprechend der Vorgaben des Nds. Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII obliegt dem Team 3 die Verantwortung für die Pflege des JH-Info Katalogs, einer statistischen Erfassung der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Zu den Aufgaben des Teams 3 gehören weiterhin die Geschäftsführung der Redenschen Stiftung, der Nds. Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII sowie des Beirats zum Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII. Die Geschäftsstellen der Arbeitskreise „U-Haft-Vermeidung“ und „Auslandsprojekte in Niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen“, die für die inhaltliche Arbeit der Arbeitskreise verantwortlich sind, gehören seit vielen Jahren in den Zuständigkeitsbereich des Teams 3. Die Organisation und Durchführung vielfältiger Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte der Jugend- und Eingliederungshilfe vervollständigt das Aufgabenspektrum des Teams 3, zu dem derzeit 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Standorten Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg gehören.

Team 4

Team 4 - Stiftungsbüro

Ergänzt wird der Aufgabenbereich des Fachbereichs I durch das Stiftungsbüro.

Neun Ganztagskräfte und drei Teilzeitkräfte bearbeiten in diesem Team Anträge von schwangeren Frauen aus ganz Niedersachen, die Hilfe von der Bundesstiftung „Mutter und Kind" beantragen und Anträge von Alleinerziehenden oder Familien mit mindestens drei Kindern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Dieser Personenkreis kann über eine von weit über 100 Beratungsstellen in Niedersachsen, wie z.B Pro Familia, AWO oder Caritas, einen Antrag auf finanzielle Hilfe bei uns stellen. Jährlich werden von uns etwa 18.000 Anträge bearbeitet.




In den nachfolgenden Newslettern werden nacheinander alle Organisationseinheiten vorgestellt.




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