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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungskräften in Kindertagesstätten während einer Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik

Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung von Zuwendungen nach der geltenden Richtlinie zur Zeit nicht mehr möglich ist. Nach Nr. 6.3 der Richtlinie musste der Zuwendungsantrag bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.02.2016 vier Wochen vor Ausbildungsbeginn und bei Ausbildungsbeginn am 01.02.2016 bis zum 01.12.2016 gestellt werden.

Sollten Sie bereits eine Zuwendung, d.h. einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro und/oder eine Erstattung des Schulgeldes, nach der Richtlinie erhalten haben, können Sie den Vordruck für den Verwendungsnachweis hierabrufen.

Bei Fragen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungskräften in Kindertagesstätten während einer Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik fragen Sie bitte unter 0511/ 106 - 6000 nach Frau Giesers aus dem Fachbereich III des Niedersächsischen Landesjugendamtes bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover.




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