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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT)

Mit der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) in der Fassung vom 6.9.2016 (Nds. MBl. Nr. 2/2017 S. 60) wurde die Frist zum Maßnahmenabschluss für die nach der RAT in der Fassung vom 16.2.2015 geförderten Investitionsvorhaben um ein Jahr bis zum 31.12.2018 verlängert. Ebenso wurde die Frist zum Mittelabruf der gewährten Zuwendung um ein Jahr bis zum 30.9.2019 verlängert.

Damit ist den Zuwendungsempfängern die Möglichkeit gegeben, ihre Investitionsvorhaben später als ursprünglich geplant zu beenden, ohne dass sich diese Verzögerung förder-schädlich auf die gewährte Zuwendung auswirkt.

Sofern Zuwendungsempfänger von der geänderten Vorschrift zum Maßnahmenabschluss Gebrauch machen möchten, ist die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde, der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, Landesjugendamt – Fachbereich III, rechtzeitig vor Ablauf des im Zuwendungs-bescheid festgelegten Bewilligungszeitraumes formlos zu beantragen.

Entsprechende Auskünfte diesbezüglich erteilt die Bewilligungsbehörde.

Die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) in der Fassung vom 6.9.2016 (Nds. MBl. Nr. 2/2017 S. 60) finden Sie hier:

http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/download-verkuendungsblaetter-108794.html



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