Neue Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung
Für die Umsetzung des Bildungsauftrages in den Kindertagesstätten benötigen die dort tätigen Personen pädagogisches Fachwissen und entsprechende Handlungskompetenzen um Kinder altersgerecht, fördern und begleiten zu können.
Daher unterstützt das Land Niedersachsen Fach- und Betreuungskräfte in Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen dabei, eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin/ zum staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten oder zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher zu absolvieren. Durch die Förderung von Sachausgaben, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Ausbildung entstehen (Ausbildungszuschuss), und Erstattung des Schulgeldes an staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft sollen Kräfte, die bisher nicht einschlägig nach dem KiTaG qualifiziert sind, bei der Aufnahme und Durchführung einer entsprechenden tätigkeitsbegleitenden Ausbildung unterstützt werden.
Informationen zur Förderung der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin oder zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten und zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher (Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung) erhalten Sie auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums (Frühkindliche Bildung - Aus-, Fort-und Weiterbildung - Ausbildung).
Anträge können bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) bis zum Ende des Monats, in dem die Ausbildung begonnen wird, gestellt werden (Themen - Frühkindliche Bildung - Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung).