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Fachbereich II „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“

Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes


Der Fachbereich II „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“ ist im Niedersächsischen Kultusministerium (Ref. 21) verortet, die Leitung des Fachbereichs II obliegt Monika Sommer.


Der Fachbereich besteht aus insgesamt 22 Personen, die die in § 85 SGB VIII normierten folgenden Aufgaben wahrnehmen:



  • Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 45 - 48 SGB VIII)
  • Beratung der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder während der Planung und Betriebsführung
  • Beratung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung
  • Fort und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anregung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung


Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Regelungen, welche Aufgaben werden konkret ausgeführt?

Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs II sind in Fachdienste eingeteilt, deren Standorte auf die ehemaligen Regierungsbezirke Braunschweig. Hannover, Lüneburg und Oldenburg verteilt sind. Die regionale Verteilung gewährleistet eine zeitnahe und flexible Aufgabenwahrnehmung für die ca. 5.300 Tageseinrichtungen mit insgesamt ca. 16.650 Gruppen (Stand 01.10.2015). Die Kindertagesbetreuung unterliegt in den vergangenen Jahren einem dynamischen, gesellschaftlichen Wandel. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist sowohl eine kontinuierliche Veränderung der Einrichtungsstrukturen als auch eine stetige Erweiterung vieler Einrichtungen zu verzeichnen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Ausbau der Krippenbetreuung, aber auch auf die Erweiterung des Angebots in Kindergärten zur Ganztagsbetreuung, zunehmenden Nachfragen nach Hortplätzen sowie auf eine Vielzahl an sonstigen Betreuungsformen.

Voraussetzung für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII. Hierbei handelt es sich um einen präventiven Erlaubnisvorbehalt, der das Wohl der Kinder in der Tageseinrichtung sichert. Die fachliche Beratung bei der Planung eines neuen Trägers, einer neuen Einrichtung oder einer strukturellen Veränderung erfolgt - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – durch die Kolleginnen und Kollegen der Fachdienste. Rechtzeitig vor Beginn einer Betriebsaufnahme/ Strukturveränderung einer Einrichtung ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) und des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) eingehalten werden.

Die Kolleginnen und Kollegen prüfen je nach Erfordernissen des Einzelfalls vor Ort (z.B. bei eingehenden Beschwerden), ob die Erteilung der Betriebserlaubnis weiter bestehen kann oder ob dem Träger zur Beseitigung festgestellter Mängel Auflagen zu erteilen sind.

Auch die Überprüfung der gesetzlichen Meldepflicht und ein Tätigwerden bei besonderen Vorkommnissen gehört zu den regelmäßigen Aufgaben der Fachdienste.

Sofern sich für den Träger im laufenden Betrieb ein Beratungsbedarf ergibt, kann dieser die Beratung der Fachdienste in Anspruch nehmen. Dies gilt auch im Rahmen der Entwicklung Regionaler Konzepte zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung.

Darüber hinaus sind die Kolleginnen und Kollegen auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Träger der örtlichen Jugendhilfe bei Fragen der Kindertagesbetreuung (incl. Kindertagespflege).

Die zuständige Kollegin, den zuständigen Kollegen für Ihre Einrichtung finden Sie unter www.mk.niedersachsen/Fühkindliche Bildung/Kindertagesstätten/ Regionale Zuständigkeit des Fachdienstes.

Unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Arbeit vor Ort werden im Fachbereich II (Ref. 21) Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt und Bedarfe für die Fortbildungder Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder identifiziert.

Zum Zweck eines bundesweiten Erfahrungsaustausches nimmt die Leitung des Fachbereichs II an den regelmäßigen Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) – AG Kita teil.



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