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Aufteilung der Qualitätsbereiche auf die Modellkommunen

Teilnehmende der Veranstaltung arbeiten im aufsteigenden Interview

Zur partizipativen Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII hat das Land Niedersachsen im Juni 2016 ein Modellprojekt gestartet, mit dem in vier ausgewählten Modelljugendämtern bereits bestehende Elemente der Qualitätsentwicklung aufgegriffen und in einem strukturierten Prozess die Weiterführung und Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung durchgeführt werden soll.

Das Modellvorhaben „Partizipative Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII“ hat am 20. Oktober 2016 mit einer Auftaktveranstaltung seine offizielle Arbeit aufgenommen. Die vier ausgewählten Modellkommunen erhielten im Kulturzentrum Pavillon in Hannover Informationen über das Projekt und die dem Projekt zugrunde liegenden Grundgedanken. Dem Modellprojekt zugrunde liegt die Auffassung von Qualität als Gelingen und von Qualitätsentwicklung als Organisationsentwicklung. Dabei wird unter der fachlichen Begleitung von ArtSet nach der Logik der Kundenorientierten Qualitätsentwicklung für soziale Dienstleistungsorganisationen (KQS) mit zwölf Qualitätsbereichen vorgegangen.

Auf der Auftaktveranstaltung entwickelten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Modellkommunen die Inhalte einer gemeinsamen Definition gelungener Kinder- und Jugendhilfe als Fundament des Qualitätsentwicklungsprojekts:

Definition gelungener Kinder- und Jugendhilfe Bildrechte: © LS

Das Projekt zur gelingenden Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe soll in der geplanten Laufzeit bis Ende 2018 dazu führen, dass die beteiligten Modelljugendämter ihre Qualitätsentwicklungsprozesse strukturiert haben und ihre weitere Qualitätsentwicklung eigenständig durch- und fortführen können. Im Rahmen des Modellprojektes sollen auch Instrumente und Verfahren der Qualitätsentwicklung entwickelt werden, die auf andere Jugendämter in Niedersachsen übertragbar sind. Die durchgeführten Prozesse werden daher wissenschaftlich aufbereitet, ausgewertet und in einem Transferkonzept zusammengefasst, so dass auch nicht direkt am Projekt beteiligten Jugendämtern ein strukturierter Rahmen zur Verfügung steht, der für die jeweiligen Qualitätsentwicklungsprozesse vor Ort genutzt werden kann.

Um eine möglichst breite Streuung zu erreichen, werden die Qualitätsbereiche in den Modellkommunen in verschiedenen Jugendhilfesegmenten erprobt. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) wird im Sinne der Vergleichbarkeit in allen vier Modellkommunen herangezogen. Darüber hinaus wird im Jugendamt Celle der Bereich der Schulsozialarbeit, in Gifhorn die Vormundschaften und Frühen Hilfen, in Rotenburg die Eingliederungshilfe nach § 35a sowie in Nienburg der Pflegekinderdienst untersucht.

Im November fand in allen vier Modellkommunen jeweils ein erster Workshops zur Bedarfsermittlung in den Modellkommunen statt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden die Qualitätsbereiche nach KQS auf die Modellkommunen verteilt. Folgene Qualitätsbereiche werden von den Modellkommunen bearbeitet:


Stadt Celle

  1. Bedarfserschließung

  2. Evaluation

  3. Leitbild


Landkreis Gifhorn

  1. Personal

  2. Soziale Dienstleistungen

  3. Controlling


Landkreis Rotenburg

  1. Schlüsselprozesse

  2. Strategie

  3. Leitbild oder Führung


Landkreis Nienburg

  1. Kooperationen

  2. Führung

  3. Kundenkommunikation


In der angegebenen Reihenfolge werden jeweils zwei Qualitätsbereiche bearbeitet. Wenn es die Zeit zulässt, kann darüber hinaus das dritte Thema in den Modellkommunen bearbeitet werden.



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