Informationen zum Jugendschutz
Der Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Feldern der Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII zu beachten ist. Gesetze und Verordnungen, wie das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Arbeitsschutzgesetz (ASG) und der Jugendmedienstaatsvertrag (JMSTV) regeln den ordnungsrechtlichen und gesetzlichen Jugendschutz.
Der präventive „erzieherische Kinder- und Jugendschutz“ hingegen soll gemäß § 14 SGB VIII durch geeignete Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe Kinder und Jugendliche befähigen, sich selbst vor gefährdenden Situationen zu schützen und den Umgang mit negativen Einflüssen zu bewältigen.
Kinder und Jugendliche werden in ihrem Alltag, durch die Medien und bei ihrer Kommunikation im Internet durch zahlreiche belastende Einflüsse und Inhalte konfrontiert, die sie aufgrund ihrer persönlichen und seelischen Entwicklungsphase nicht oder nur schwer verarbeiten oder in ihrer Entwicklung gefährden können.
Der Jugendschutz hat zum einen die Aufgabe Kinder und Jugendliche durch Gesetze, Verordnungen und Jugendschutzkontrollen vor gefährdenden Situationen und Inhalten zu schützen und zu bewahren sowie zum anderen junge Menschen durch Angebote der Jugendhilfe im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu befähigen, sich selbst vor gefährdenden Situationen zu schützen und den Umgang mit gefährdenden Inhalten in den Medien und im Internet zu lernen.
Bei nicht Beachtung der Jugendschutzgesetze und Verordnungen können Erwachsene, Veranstalter, Online-Anbieter, Geschäftsleute, Gewerbetreibende Vereinigungen und Institutionen zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Landesjugendamt unterstützt und berät hierzu die örtlichen und freien Träger der Jugendhilfe und andere Institutionen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Pädagogische Fachkräfte aus der Jugendhilfe werden durch Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen qualifiziert und weitergebildet. Außerdem fördert das Landesjugendamt Angebote und Projekte von Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes.
Durch Initiierung von und Mitwirkung an Gremien, Arbeitskreisen und Fachtagungen vernetzt und koordiniert das Landesjugendamt die auf Landesebene im Jugendschutz tätigen Institutionen und Organisationen und fördert damit den fachlichen Austausch.
Aufgabenbereiche und Ansprechpartner:
Grundsatzsachbearbeitung / Koordination Jugendschutz auf Landesebene
Gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
Informationen zum Kinderschutz finden Sie auf dieser Seite: Kinderschutz
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