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Eine Untersuchung zum „Stand der Implementierung von Schutzkonzepten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen

Ergebnisse der wissenschaftlichen Befragung von Trägern und Einrichtungen stationärer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Niedersachsen im Rahmen der Bachelorarbeit „Stand der Implementierung von Schutzkonzepten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen“ von Rebekka Grote.

Ziel und Fragestellung der deskriptiven Untersuchung

Kinder und Jugendliche sind einem höheren Risiko ausgesetzt Opfer von sexuellem Missbrauch, Machtmissbrauch und Gewalt zu werden. Sie verfügen vielfach über weniger Machtquellen als Erwachsene und sind damit, als besonders vulnerable Risikogruppe in unserer Gesellschaft, strukturell auf den Schutz vor jedweder Form des Missbrauchs angewiesen. Machtverhältnisse und Machtbeziehungen durchziehen auch Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche stationär betreut werden.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzt BKiSchG im Jahr 2012 wurden mehrere Regelungen in das SGB VIII eingefügt, die verhindern sollen, dass gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen Gewalt jedweder Form ausgeübt wird. Damit wurde durch das BKiSchG ein fachpolitisch bedeutsamer Wendepunkt zur verbindlichen Implementierung von Schutzkonzepten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe markiert. Einer Schlüsselfunktion kam hierbei der Einführung von organisationsspezifischen Schutzkonzepten zur Sicherstellung des strukturellen Kinderschutzes in Institutionen zu.

Ziel dieser deskriptiven Studie war die Generierung eines empirischen niedersächsischen Statusbildes zum „Stand der Implementierung von Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Mit der quantitativen Befragung der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen sollte auf einer möglichst umfassenden empirischen Basis untersucht werden, in welchem Umfang acht Jahre nach Inkrafttreten des BKiSchG eine flächendeckende Implementationsrealität von Schutzkonzepten vorgefunden werden kann.

Die Auswertung der Ergebnisse der Hauptuntersuchung (Frage 1 des Erhebungsinstrumentes) orientiert sich an der Fragestellung der quantitativen Implementationsrealität einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Die Auswertung der Ergebnisse der Detailuntersuchung (Fragen 2-18 des Erhebungsinstrumentes) orientiert sich an der Fragestellung der qualitativen Implementationsrealität einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Die Detailuntersuchung fokussierte sich auf den fachpolitischen Diskussionsstand und die Ergebnisse und Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ und der Initiative der Bundesregierung „Kein Raum für Missbrauch“. Die hier formulierten Mindestanforderungen an die notwendigen Bestandteile eines wirksamen Schutzkonzeptes bildeten eine wesentliche Grundlage der Detailuntersuchung zur qualitativen Implementationsrealität.


Darstellung der Ergebnisse:

Frage 1: Verfügt Ihre Einrichtung über ein trägerspezifisches Kinderschutzkonzept? (z.B. in der Leistungsbeschreibung, QM-Handbuch oder als gesondertes Konzept)

Zum Erhebungszeitpunkt gaben 85% der an der Befragung teilgenommenen Einrichtungen (N=246) an, dass ihre Einrichtung über ein trägerspezifisches Kinderschutzkonzept zu verfügt. 15% der Einrichtungen gaben an, dass ihre Einrichtung über kein trägerspezifisches Kinderschutzkonzept verfügt. Es handelte sich bei Frage 1 um eine Pflichtfrage.

Frage 2: Welche Anstöße waren maßgeblich für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes in Ihrer Einrichtung?

Zum Erhebungszeitpunkt gaben die an der Detailbefragung teilgenommenen Einrichtungen folgende Anstöße als maßgeblich für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes in ihrer Einrichtung an: "Gesetzliche Vorgaben" 84 %, "Verdachtsfall in der Einrichtung" 16 %, "Leitlinien Runder Tisch sex. Kindesmissbrauch" 15 %, "Vorgaben der Aufsichtsbehörde" 42 %, "Engegement von Personen in der Einrichtung" 73 %, "Vorfall in der Einrichtung" 14 %, "Verdachtsfall im Umfeld der Einrichtung" 6 %, "Vorfall im Umfeld der Einrichtung" 9%, "Initiative kein Raum für Missbrauch der Bundesregierung" 10 %, "Sonstige" 33 %.


Die Komplette Auswertung der Ergebnisse können sie im PDF-Dokument nachlesen.



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