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Meldung Corona-Fälle in Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen

Gem. § 47 S. 1 Nr. 2 SGB VIII hat der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der zuständigen Behörde (hier FB II des Landesjugendamtes) unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, anzuzeigen.

Hierzu gehören auch Schließungen oder Teilschließungen von Kindertageseinrichtungen. Im Zusammenhang mit Corona (SARS-CoV-2) wurden auch die örtlichen Jugendhilfeträger aufgefordert Schließungen oder Teilschließungen von Kindertagespflegestellen / Großtagespflegestellen zu melden.

In Fällen, in denen das Gesundheitsamt besagte Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen oder für Gruppen in Kindertageseinrichtungen bzw. der Kindertagespflegestellen / Großtagespflegestellen verfügt hat, hat der Träger einer Kindertageseinrichtung hierüber die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs II des Landesjugendamtes im Dezernat Frühkindliche Bildung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover über die elektronische Meldung über den folgenden Link zu informieren:

https://www.rlsb.de/acl_users/credentials_cookie_auth/require_login?came_from=https%3A//www.rlsb.de/service/online-verfahren/corona-kita

Die Anmeldung zum Portal erfolgt über einen Benutzernamen und ein Passwort die bereits mitgeteilt wurden und ggf. beim zuständigen Fachdienst erneut erfragt werden können. Unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten: https://www.mk.niedersachsen.de/download/134408

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Covid-19 (Corona) in der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html


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