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Die medizinische Kinderschutzhotlinie stellt sich vor

Die niedersächsische Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen ermöglichte am 12.02.22 und am 17.02.22 den kommunalen Netzwerkkoordinator*innen sowie deren Netzwerkpartnern einen intensiven Austausch mit der medizinischen Kinderschutzhotline. Dieses vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Projekt wird vom Universitätsklinikums Ulm koordiniert. Es hat mittlerweile zwei weitere Standorte in Deutschland, einmal in Berlin und einmal in Freiburg. An den Online-Veranstaltungen nahmen jeweils rund 40 Personen teil. Die medizinische Kinderschutzhotline ist an 365 Tagen, rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 0800 19-210-00 zu erreichen.

Der Auftrag der Kinderschutzhotline ist die telefonische Beratung für Fachkräfte bei Fragen zu Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen. Sie bietet somit eine niedrigschwellige Ergänzung zur Beratung der insoweit erfahrenen Fachkräften (InsoFa) bei medizinischen Fragen im Kinderschutz. Zielgruppe der Kinderschutzhotline sind somit Mitarbeiter*innen im Gesundheitsbereich, der Kinder und Jugendhilfe sowie Familiengerichte. Hier liegt auch der Unterschied zum lokalen Angebot der MHH, welche die Beratung nur für Ärzt*innen anbietet.

Derzeit arbeiten zehn Berater*innen deutschlandweit für die Hotline. Hierbei handelt es sich einmal um ärztliche Berater*innen, welche aus den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin und Rechtsmedizin kommen und eine Zusatzbezeichnung in Kinderschutzmedizin (DGKiM) führen. Alle haben einen 6-tägigen Kurs zur insoweit erfahrenen Fachkraft durchlaufen und werden kontinuierlich weitergebildet. Für alle genannten Fachrichtungen steht ein fachärztlich besetzter, rund um die Uhr erreichbarer Hintergrunddienst zur Verfügung. Zudem gibt es in dem Team für eine zusätzliche Expertise noch eine Sozialpädagogin sowie eine Juristin. Hierdurch können multiprofessionelle Fall- und Teambesprechungen stattfinden.

Zu welchen Fragen berät die Medizinische Kinderschutzhotline?

  • Welche Verletzungen oder Auffälligkeiten können auf Misshandlungen, Vernachlässigung oder Missbrauch hindeuten?
  • Was sind mögliche Folgen einer ausbleibenden Behandlung?
  • Was können bestimmte Einrichtungen des Gesundheitswesens im konkreten Fall leisten/übernehmen?
  • Welches medizinische Vorgehen ist im konkreten Fall notwendig, sinnvoll bzw. möglich?
  • Wo kann eine entsprechende Untersuchung erfolgen?
  • Wie schnell muss eine medizinische Abklärung erfolgen?
  • Inwiefern müssen Verletzungen dokumentiert werden und von wem?
  • Wie kann ein ärztliches Gutachten eingeleitet werden?
  • Fragen zu und Einschätzungen von Befunden und Gutachten.


Grenzen der Beratung

Die Grenzen der Beratung werden erreicht, wenn sich Betroffene, Angehörige und Fachkräfte anderer Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrkräfte oder die Polizei melden. Zudem handelt es sich um Beratung ohne Patient*innenkontakt, das heißt, dass die Beratung eine gegebenenfalls erforderliche ärztliche Vorstellung eines Patienten*einer Patientin nicht ersetzten kann. Des Weiteren bleibt die Verantwortung für den konkreten Kinderschutzfall bei dem*der Anrufenden. Außerdem kann keine Rechtsberatung erfolgen.

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen bedankt sich ganz herzlich bei allen Beteiligten und möchte an dieser Stelle für eine breite Zusammenarbeit mit der Kinderschutzhotline werben.


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Pixel-Bild von einem Telefon mit Wählscheibe. Darunter der Text: Medizinische Kinderschutzhotline mit der Telefonnummer Bildrechte: www.kinderschutzhotline.de
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