Bericht über die Aufnahme und Unterbringung der ersten Kinder aus den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und Kos
Autoren:
Joachim Glaum – Landesjugendamt
Stephan Lauhoff - Landesjugendamt
Bastian Lochau - Landkreis Osnabrück
Lars Herrmann - Haus Sonnenwinkel (Verbund sozialer Dienste (VSD), Bad Essen)
1. Landesjugendamt – Betriebserlaubnisverfahren und Koordination
a. Vorbemerkung
Nach einem langen Vorlauf nach dem Besuch des niedersächsischen Innenministers in griechischen Flüchtlingslagern im Herbst 2019 kam der erste noch vage Hinweis über die Ankunft einer ersten Maschine mit 50 unbegleiteten Kindern am 06. April diesen Jahres. In den Folgetagen konkretisierte sich das Datum auf zunächst den 15. und dann endgültig auf den 18. April mit der Landung am Flughafen Langenhagen. Und zwischen diesen Daten lagen die Osterfeiertage.
Für die Zeit der Vorbereitung, der Suche nach einer aufnahmebereiten Kommune mit der entsprechenden Einrichtung blieben somit nur wenige Tage. Was in „normalen“ Zeiten schon herausfordernd gewesen wäre entpuppte sich unter den Bedingungen des Corona-Lockdowns als Drahtseilakt. Mehrstufige Strategien (zentrale oder dezentrale Quarantäne), unzählige Telefonate, die Koordination verschiedenster Behörden, die Einbeziehung von Bürgermeistern und Landräten waren notwendig. Letztlich bedurfte es des persönlichen Einsatzes eines Abteilungsleiters aus dem Sozialministerium, des Jugendamtsleiters sowie der Leitung einer Jugendhilfeeinrichtung aus dem Landkreis Osnabrück und der dortigen Landrätin zwischen Karfreitag und Ostersonntag um schließlich eine Lösung präsentieren zu können. Die Tagesschau hatte schon Tage vorher gemeldet, dass Niedersachsen die 50 Kinder aufnehmen würde, als wir noch kein einziges Bett sicher hatten. Große Politik trifft auf die reale Welt.
b. Der Ablauf
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie musste ein Angebot zur vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42 a SGB VIII in Kombination mit einer Quarantänemaßnahme geschaffen werden. Diese Information erhielt das für das Betriebserlaubnisverfahren nach §§ 45 ff. SGB VIII zuständige Team des Landesjugendamtes am 08.04.2020 mit dem Hinweis, dass die voraussichtliche Einreise der umA für den 17. oder 18.04.2020 geplant sei.
Die genaue Anzahl der umA (ausgegangen wurde von ca. 50-62) sowie Angaben zu deren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Herkunft waren dem LJA am 09.04.2020 noch unbekannt.
Nach einer kurzfristigen, landesweiten Abfrage bei freien Trägern der Jugendhilfe bezüglich einer bestehenden Aufnahmebereitschaft und evtl. vorhandener Kapazitäten für eine Unterbringung gem. § 42 a SGB VIII in Quarantäneform, hatten sich auch mehrere freie Träger bereit erklärt, Leistungsangebote mit Platzzahlen zwischen 10 und 20 in der erforderlichen Kürze der Zeit zu schaffen. Andererseits lagen Angebote mehrerer Kommunen vor, die sich beispielsweise im Rahmen der Seebrücken-Initiative allgemein für die Aufnahme von Flüchtlingen aus den griechischen Inseln einsetzen.
Nachdem sich am 09.04.2020 dann zwei weitere Optionen einer zentralen Unterbringung zerschlagen hatten, konnte aufgrund weiterer intensiver Bemühungen der Träger Dialog gGmbH als Leistungsanbieter gewonnen werden. Dieser erklärte sich bereit, bis zum 18.04.2020 das erforderliche Leistungsangebot einzurichten.
Erster Vor-Ort-Termin:
Am 16.04.2020 fand ein Termin zur Besichtigung und Abnahme der Räumlichkeiten und weiteren Beratung im Rahmen der Planung und Konzeptionierung vor Ort statt. An diesem Gespräch haben neben zwei Sachbearbeitern des Landesjugendamtes (Vier-Augen-Prinzip) der Geschäftsführer des Trägers, die Bereichsleitung für den Standort, zwei für die Konzeptionierung zuständige leitende Angestellte, eine für die Akquise von Sprachmittlern zuständige Fachkraft des Willkommensbüros, ein für den Personalaufbau verantwortlicher leitender Angestellter des Trägers und die Leitung des Jugendamtes LK Osnabrück teilgenommen.
Ausgehend von den bestehenden konzeptionellen Anforderungen waren folgende Punkte zentrale Beratungsinhalte:
· Sicherung der Personalausstattung (mind. 33 VZÄ für die päd. Betreuung: päd. Fachkräfte, Fachkräfte mit Erfahrung in Flüchtlingsarbeit, Sprachmittler, Kulturdolmetscher)
· Vorausschauender Aufbau einer ausreichenden ärztlichen Versorgung
· Krisenintervention/ psychologische Begleitung/ Fachkompetenz in der Flüchtlingsbetreuung
· Gestaltung von Kontaktmöglichkeiten der umA zu deren Angehörigen
· Absicherung der Situation der Ankunft und Aufnahme
· Gewährleistung des Quarantäneaufenthaltes
· Sicherung einer räumlich und personellen Separierungsmöglichkeit im Krankheitsfall (Covid-19), Berücksichtigung anderer Separierungsbedarfe
· Einsatz von Sprachmittlern und Dolmetschern (päd. Betreuung, med. Versorgung, Verständigung mit Jugendamt)
· Tagesstruktur
· Betreuung in Kleingruppen
· Versorgung mit Nahrung (interne Großküche, Einkauf)
· Abstimmung der Kooperation zwischen Polizei und Einrichtung
· Umgang mit Pressevertretern
· Die interne Kommunikation im Landkreis hatte die Jugendamtsleitung bereits im Vorfeld mit dem Gesundheits- und Bauamt (Duldung der Umnutzung) und der Polizei geführt.
Die Landung
Am Samstag, den 18.04.2020, landete in Hannover-Langenhagen das erste Flugzeug mit 49 Kindern und Jugendlichen aus den aus den Medien bekannten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln Samos, Kos und Lesbos. In den Tagen vorher glühten die Nachrichtendrähte zwischen den beteiligten Behörden, teilweise stündlich kamen neue Informationen über die genaue Anzahl der Kinder usw. Die Szenerie am Flughafen war dann beinahe surreal. Im komplett verwaisten Abflugterminal versammelten sich mit dem notwendigen Corona-Abstand die Vertreterinnen und Vertreter von Flughafenpolizei und Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundes- und Landesinnenministerium, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Landessozialministerium und Landesjugendamt zur Lagebesprechung. Die zahlreich anwesenden Journalisten und Kamerateams wurden auf die Aussichtsplattform des Flughafens gebracht, damit keine Nahaufnahmen der Kinder möglich waren.
Nach dem anschließenden Sicherheitscheck wurden wir auf das ausschließlich mit geparkten Flugzeugen vollgestellte Rollfeld zur dann schon gelandeten Maschine aus Griechenland gebracht. Zwei Busse zum Transport der Kinder nach Bad Essen standen ebenfalls bereit. Dann ging endlich die Tür des Flugzeugs auf und Frau Silke Niepel wurde in ihrer Funktion als Leiterin des Landesjugendamtes gebeten, die Kinder offiziell vom Begleiter der International Organisation of Migration (IOM) in Empfang zu nehmen. Die Unterlagen der Kinder wurden übergeben und dann durften sie endlich die Maschine verlassen, ihre Verpflegungspakete in Empfang nehmen und in die Busse steigen. Der Konvoi wurde auf seiner Fahrt über eine fast leere A 2 von mehreren Polizeifahrzeugen begleitet und verlief glücklicherweise komplett störungsfrei. Die Kinder wirkten eher erschöpft und die meisten waren sehr still und in sich gekehrt.
2. Bericht aus der Sicht der Einrichtung „Haus Sonnenwinkel“
Rahmenbedingungen/Vorbereitung
Die Vorlauf- und Vorbereitungszeit in diesem Fall war extrem kurz. Am Karfreitag hatte die Anfrage den Träger erreicht. Zwar sind die Fachbereichsleiter über Ostern darüber informiert worden. Aufgrund der Feiertage konnten die pädagogischen Fachkräfte aber erst am Dienstag nach Ostern beginnen, ein Team zusammenzustellen. Nur vier Tage später, am Samstag sollte dann die Ankunft der Kinder sein. In diesem Zeitraum musste auch die Unterstützung vor Ort geklärt werden (z.B. Ärzte).
Möglich wurde die Aufnahme der Kinder auch nur aufgrund der aktuellen Corona-Situation. Schulen waren geschlossen, in Krippen und Kindergärten durften nur Notgruppen betreut werden, und die Kontaktbeschränkungen galten auch für Fachbereiche wie Jugendpflege, Inklusion und Ambulante Hilfen. Die überwiegende Mehrheit der Belegschaft des Verbundes Sozialer Dienste konnte ihren eigentlichen Aufgaben also nicht nachgehen. Nur deshalb konnte der Träger in so kurzer Zeit fachbereichsübergreifend ein großes Team mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen zusammengestellen. Auch die Unterkunft – das Haus Sonnenwinkel auf dem Essenerberg – wäre unter normalen Umständen belegt gewesen.
Ein wichtiger Gelingensfaktor für dieses ungewöhnliche Vorhaben war zudem, dass der Träger seit Jahren in der Region verankert bzw. etabliert ist sowie über ein großes Unterstützernetzwerk verfügt. Nur so können ideale Voraussetzungen geschaffen werden, vor allem bei einer derart verkürzten Vorbereitungszeit.
Die Arbeit mit den Kindern
Die 49 Kinder sind in 9 Gruppen eingeteilt worden. Bei dieser Anzahl waren tagsüber mindestens 10 und bis zu 20 BetreuerInnen vor Ort. „Die Pädagogen sollten zeitlich flexibel sein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bereit, auch mal früher zu kommen oder länger zu bleiben“, berichtet Teamleiter Ümit Turunc.
Tagesablauf/Freizeit
Über den Tag verteilt sollte es freiwillige und verpflichtende Angebote geben. Im Haus Sonnenwinkel konnten sich die Kinder in ein „Atelier“ zurückziehen, Sport treiben (Fußball, Basketball, Beachvolleyball) und die deutsche Sprache rhythmisch und spielerisch kennenlernen.
Wenn die Kinder zu viel Leerlauf und Langeweile gehabt hätten, wären sicherlich mehr Konflikte aufgetreten. So hatten sie fast ständig etwas zu tun oder waren zumindest abgelenkt. Gerade der „Deutschkurs“ ab dem zweiten Tag war laut Teamleiter Ümit Turunc sehr wichtig: „So merken sie, wie wichtig Sprache für die Integration ist. Das ist auch ein Signal für ihre Zukunft hier.“ Allerdings könne das Üben nicht in der klassischen Unterrichtsform stattfinden, sondern müsse im kleinen Rahmen über Bewegung, Spiele und Bilder erfolgen.
Psychologische Betreuung
Wichtig ist die Begleitung durch TraumapädagogInnen, sowohl für die Kinder als auch für die MitarbeiterInnen. Die Kinder hatten in der Heimat, auf der Flucht und in den Lagern traumatisierende Erlebnisse und berichten unter Umständen davon. Von Beginn an sollte deshalb eine Supervision für die MitarbeiterInnen gewährleistet sein.
Kleidung
Die Kleiderausgabe birgt großes Konfliktpotential. Im Haus Sonnenwinkel sind die Gruppen nacheinander in der Reihenfolge 1 bis 9 zur Ausgabe gegangen, um sich Kleidung auszusuchen. Zufällig war es dadurch so, dass Kinder einer Nation vor der anderen an der Reihe waren. Dies hat zu Unmut geführt. Da es so viele Kleiderspenden gab, konnte ein zweites Mal Kleidung ausgegeben werden. Diesmal durften dann die Kinder aus Gruppe 9 zuerst in den Raum, die Kinder aus Gruppe 1 als letztes. Die Kinder vergleichen natürlich auch, wer was bekommen hat. Häufig empfinden sie, dass ein anderes Kind mehr oder hochwertigere Sachen aussuchen durfte. „Wichtig ist ein System zu finden, in dem sich niemand benachteiligt fühlt“, betont Ümit Turunc. Die Kinder nehmen sich auch Sachen, die ihnen eigentlich gar nicht passen – weil sie Angst haben, dass nicht genug für alle vorhanden ist.
Internet
Kaum aus dem Bus ausgestiegen, war die erste Frage nach dem W-LAN-Passwort. Die Kinder wollen ihren Angehörigen mitteilen, dass sie sicher angekommen sind. Das W-LAN-Netzwerk muss so ausgestattet sein, dass es so viele Handys aushält. „Wenn die Möglichkeit besteht, das W-LAN zum Beispiel zwischen 0 und 8 Uhr auszuschalten, sollte das gemacht werden, damit die Kinder die Möglichkeit haben zur Ruhe zu kommen.
3. Bericht aus der Sicht des beteiligten Jugendamtes des Landkreises Osnabrück
Die Osterfeiertage wurden von den jeweiligen verantwortlichen Leitungskräften der Bundes-behörden, des zuständigen Landesministeriums, des Nieders. Landesjugendamtes, des Landkreises Osnabrück und des freien Trägers für die zu treffenden Absprachen genutzt. Hier war die aktuelle Pandemielage mit den Kontaktbeschränkungen von Vorteil, da alle entscheidungsbefugten Personen auch über die Feiertage verlässlich erreichbar und in einem stetigen Austausch gewesen sind.
Die Vorbereitungszeit für die Aufnahme der ersten größeren Gruppe von UMA aus den griechischen Flüchtlingslagern hat für das Jugendamt des Landkreises Osnabrück lediglich rund 10 Tage (inkl. Osterfeiertage) umfasst. Das freiwillige Engagement im Rahmen von § 42a SGB VIII tätig zu werden konnte zu diesem Zeitpunkt erfolgen, da aufgrund der Pandemie Personalressourcen im Bereich UMA/Sozialer Dienst zur Verfügung gestanden haben und entsprechende fachliche Erfahrungen in diesem speziellen Tätigkeitsfeld vorhanden gewesen sind.
Die Ankunft in Bad Essen
Das Jugendamt des Landkreises Osnabrück hatte wenige Stunden vor der Landung des Flugzeugs eine finale Liste über die Personalien der Minderjährigen erhalten, die bei 18 der Kinder und Jugendlichen auch Namen und Anschriften von deren angegebenen Verwandten in Deutschland umfasst hat.
Bei der Busankunft der 49 Kinder und Jugendlichen am Unterbringungsort in der Gemeinde Bad Essen waren neben Betreuern/Pädagogen, Dolmetschern, dem Jugendamt, der Polizei auch ein Arzt für einen ersten Gesundheitscheck vor Ort. Nach Aufteilung der gesamten Gruppe in Kleingruppen mit Bezugsbetreuern und der vorgenommenen Gruppennummerierung sowie Abgleichung der Namen mit der Liste wurden dann alle Minderjährigen vom Arzt erstuntersucht. Bei akuten Beschwerden wurden die erforderlichen Medikamente und anderweitiges medizinisches Material direkt am Ankunftstag durch die örtliche Apotheke geliefert.
Alle 49 Minderjährigen führten jeweils eine Dokumententasche mit ihren Gesundheitsunterlagen (in Papierform und auf CD) aus Griechenland bei sich. Diese umfangreichen Unterlagen wurden am Folgetag vom selben Arzt durchgesehen und vom zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes mit den digitalen Gesundheitsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
Aufgabe des Jugendamtes war es dann, in den ersten drei Unterbringungstagen persönliche Gespräche mit allen Minderjährigen zu führen (sog. Erstgespräche). Hierbei wurden erfahrene Dolmetscher hinzugezogen.
Durchführung der Unterbringung (18.4.20 – 15.05.20)
Durch das Jugendamt wurde u.a. Kontakt zu den angegebenen (möglichen) verwandten Personen in Deutschland hergestellt, die einige Minderjährige angegeben haben. Von diesen erwachsenen Personen wurden Nachweise angefordert, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen. Zudem wurde bei den unbegleiteten Kindern und Jugendlichen abgefragt, wer mit wem im Rahmen der Flucht und der Verbringung nach Deutschland Freundschaften geknüpft hat und somit gerne zusammen an ein anderes Jugendamt zur Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII innerhalb Niedersachsens verteilt werden möchte. Die Gesprächs- und Nachforschungsergebnisse, und die sich daraus ergebenden fachlichen Empfehlungen für die bundesweite Verteilung, wurden inhaltlich geordnet und entsprechend verschriftlicht. Die entsprechenden Daten und Informationen wurden dann am Donnerstag, den 23.04.2020 dem Nieders. Landesjugendamt zur Verfügung gestellt.
Am Folgetag haben sich bereits erste aufnahmebereite Jugendämter beim Nds. Landesjugendamt und beim Landkreis Osnabrück gemeldet. Jugendämter im gesamten Bundesgebiet, in deren Zuständigkeitsbereich Verwandte der Minderjährigen leben, wurden zudem vom Nds. Landesjugendamt kontaktiert und um freiwillige Fallübernahmen gebeten. Die Klärung, ob die Verwandten ggf. in der Lage sind, zukünftig als Erziehungspersonen zu fungieren und den/die Minderjährigen in ihren Haushalt aufzunehmen, war von den aufnehmenden Jugendämtern im Zusammenwirken mit den jeweiligen Familiengerichten nach Fallübernahme zu klären.
In der gesamten 2. Quarantänewoche war es Tätigkeitsschwerpunkt des Jugendamtes des Landkreises Osnabrück, allen aufnehmenden Jugendämtern die vorhandenen Informationen über die jeweiligen unbegleiteten Minderjährigen zukommen zu lassen (siehe Informationsliste unter Punkt „erforderliche Dokumente“) und Übergabetermine zu vereinbaren. In dieser Woche ergaben sich bei manchen Jugendämtern bürokratische Hürden, die z.B. schriftliche Inobhutnahme- und Zuweisungsbescheide erforderlich machten.
In der 3. Woche, und somit nach zweiwöchiger Quarantäne, fanden dann die Transfers deutschlandweit statt. Von Flensburg bis in den Landkreis Konstanz hatten die unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen Verwandte.
4. Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Einrichtungen
Die Zusammenarbeit so unterschiedlicher nationaler und internationaler Behörden, Dienststellen und Träger kann im ungünstigen Fall aufwendig, zeit- und nervenaufreibend sein. Dass mit einem Höchstmaß an Konstruktivität aller Beteiligten ein nahezu konfliktloses Miteinander möglich ist, dafür war die Organisation und Koordination der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung der 49 Kinder und Jugendlichen aus den griechischen Flüchtlingslagern ein absolut positives Beispiel. Nach dem langen Vorlauf in den Flüchtlingslagern selbst und dem dann europaweit geltenden Lockdown mit dem Vordringen des Corona-Virus galten eigentlich unmögliche Rahmenbedingungen, um so eine Aktion durchführen zu können. Und doch wirkten dann in der Umsetzung in Deutschland diese Rahmenbedingungen in Teilen sogar förderlich. Alle wichtigen Akteure waren zumindest über Telefon oder Email immer erreichbar, die Familienferienstätte stand leer und Betreuungskräfte, medizinisches Personal und Dolmetscher standen zur Verfügung.
Wie schon ausgeführt bestand in der Vorbereitung ein immenser Zeitdruck, der zu schnellen Entscheidungen führte. Die Kinder wurden zunächst in Athen untergebracht, der Flug wurde geplant, die Kinder würden ein Haus, Betten, Essen und Betreuung benötigen. Das Innenministerium zeichnete für die gesamte Vorplanung verantwortlich. Landesjugendamt, örtliches Jugendamt und Einrichtung übernahmen die Verantwortung mit der Landung in Langenhagen und natürlich für den gesamten jugendhilferechtlichen Teil.
Wie schon erwähnt haben von den 49 Kindern und Jugendlichen 20 verwandte Personen in Deutschland. Hier lauerte ein vorher nicht planbares Maß an Arbeit. Während insgesamt für die Aufnahme sowohl auf Länder- als auf kommunaler Ebene Angebote für die Unterbringung von weit mehr UMA vorlagen, mussten über die Verwandtschaftsbeziehungen der Kinder Kommunen von Flensburg bis Konstanz und von Kamen bis Halle direkt um Aufnahme angefragt werden. Diese fielen wegen dieser ungewöhnlichen Verteilung oft buchstäblich aus allen Wolken, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren häufig im Homeoffice, vielfach bestanden Dienstreiseverbote usw. Hilfreich waren hier häufig die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Landesverteilstellen, die die eine oder andere Tür geöffnet haben.
5. Fazit
Spätestens seit 2015 und für viele Kolleginnen und Kollegen schon davor gehört die Inobhutnahme, Aufnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kulturkreisen zum normalen dienstlichen Handeln. Doch die Landung der ersten Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern wird vor allem auch durch die äußeren Umstände allen Beteiligten sicherlich noch lange im Gedächtnis bleiben. Der lange Vorlauf, die politische Dimension, der hohe Koordinationsaufwand, die Quarantäne und nicht zuletzt die Kinder selbst, die hoffentlich inzwischen an Orten angekommen sind, wo sie in den nächsten Jahren ein Stück ihrer verlorenen Kindheit nachholen können.