Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in Coronazeiten
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und übernimmt durch seine Maßnahmen gemäß § 14 SGB VIII die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Er soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz übernimmt somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes und richtet sich sowohl an Kinder, Jugendliche und junge Menschen als auch an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen.
Um Kinder und Jugendliche und ihre Eltern während der Corona-Pandemie mit der Bewältigung der, auch in dieser Zeit weiterhin vorhandenen, gefährdenden Einflüsse nicht auf sich allein gestellt zu belassen, können auch in diesen Zeiten präventive Maßnahmen und Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes mit kleinen Kinder- und Jugendgruppen von aktuell maximal 9 Teilnehmenden von Jugendschutzfachkräften angeboten und durchgeführt werden. (Wichtiger Hinweis: Die jeweils aktuell gültigen Regelungen zu der Gruppengröße und weiteren Aspekten entnehmen Sie bitte jeweils aktuell gültigen Landesverordnung).
Die steigende Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche und die damit verbundene Veränderung im Kommunikationsverhalten junger Menschen hat insbesondere auch in dieser Zeit, in der die Kinder und Jugendlichen im familiären und häuslichen Umfeld gebunden gewesen sind, zu neuen Gefährdungen durch zu sorglose und unsachgemäße Nutzung der digitalen Endgeräte für die jungen Menschen geführt. Mit online-basierten Multiplikator*innenfortbildungen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie im Jugendmedienschutz, bei denen pädagogische Fachkräfte auf den sinnvollen und gefährdungsfreien Umgang beim Einsatz digitaler Medien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert werden, können auch präsenzunabhängige Webinare durchgeführt werden.
Das Landesjugendamt trägt auch dieser Entwicklung Rechnung, in dem es für dieses Jahr auch Web-basierte Online-Multiplikator*innenfortbildungen konzipiert und für das Jahr 2021 wieder eine Vielzahl von Fortbildungen für Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes plant.
Bei Bedarf besteht auch weiterhin noch die Möglichkeit, Fortbildungswünsche für das nächste Jahr zu benennen.
Die beiden im Oktober und November geplanten Arbeitstagungen der kommunalen Jugendschutzbeauftragten und der Beauftragten für Jugendsachen bei der Polizei wurden wegen der Corona-Pandemie abgesagt und für den Südteil Niedersachsens auf den 27. April 2021 in Hameln und für den Nordteil auf den 27. Mai 2021 in Wilhelmshaven verschoben.
Weitere Links zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und zum Jugendmedienschutz:
http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/
https://www.bag-jugendschutz.de/index.html
https://www.kjm-online.de/service/rechtsgrundlagen/
https://www.bzga.de/programme-und-aktivitaeten/suchtpraevention/
Autor / Ansprechpartner:
Matthias Gelbke, Telefon: 0511 89701 339
Kontakt: matthias.gelbke@ls.niedersachsen.de