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Aus dem Nds. Landesjugendhilfeausschuss

In der 8. Sitzung des Nds. Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) in dieser Legislaturperiode standen eine Vielzahl von fachlichen Themen im Fokus.

Den Auftakt bildete ein Bericht des Geschäftsführers Frank Dorsch-Irslinger von der überregionalen Ombudsstelle - BerNi e.V. über den aktuellen Stand zur Umsetzung und zum Ausbau der ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen.

Als erst zweites Bundesland hat Niedersachsen die Ombudsstellen in seinem Ausführungsgesetz zum SGBVIII verankert. Die vier regionalen Ombudsstellen, die sich teilweise erst für diese neue Aufgabe gegründet haben, sind bereits seit einigen Monaten in Betrieb und befinden sich in unterschiedlichen Phasen des Aufbaus. Als überregionale Ombudsstelle ist BerNi u.a. zuständig für die Qualitätssicherung der regionalen Ombudsstellen, die Entwicklung fachlicher Standards und Leitlinien, Beratung der Ombudspersonen, Organisation und Durchführung von Fortbildung und Fachveranstaltungen sowie Sicherstellung des landesweiten Austauschs der Ombudsstellen.

Die Arbeit der Ombudsstellen wird evaluiert, um Einschätzungen zum gesetzlichen Auftrag „bedarfsgerechte Ausstattung der Ombudsstellen“ (§ 9a SGB VIII), treffen zu können. Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und den einzelnen Beratungsstellen finden Sie hier.


Im Anschluss gab die Verwaltung einen Überblick über die aktuellen Anforderungen in der Arbeit des Landesjugendamtes, u.a. im Kontext der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern. Auch erhielten die Mitglieder wieder ein Update über die bereits vorhandenen sowie in Planung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.


  Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag auf dem Thema „Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen“. Hier berichtete Sarah Perry von der IMAP GmbH über den jüngst veröffentlichten gleichnamigen Schwerpunktbericht, der im Rahmen einer Fachtagung Ende April auch schon der Fachöffentlichkeit und jungen Menschen vorgestellt wurde.

Der Bericht enthält eine gründliche Analyse der aktuellen Situation sowie Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, denen junge Menschen in Niedersachsen gegenüberstehen, wenn es um politische Beteiligung geht. Er reflektiert das Engagement vieler Menschen, die sich für die Förderung der politischen Teilhabe junger Menschen einsetzen. Als Besonderheit lässt er aber auch die Zielgruppe zu Wort kommen. Erstmals im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung wurden mehr als 4.500 jungen Menschen in Niedersachsen die Gelegenheit gegeben, aufzuzeigen, welche Beteiligungs- und Partizipations-formen sie sich auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wünschen und welcher flankierenden Maßnahmen es bedarf.

Der umfangreiche Bericht beinhaltet ein Umsetzungskonzept zur Stärkung und Sicherung von Beteiligungsprozessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Niedersachsen. Zu den dort beschriebenen Handlungsempfehlungen gehören beispielsweise

· die Aufnahme des Rechts auf Kinder- und Jugendbeteiligung in die Niedersächsische Verfassung,

· das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen ab 16 Jahren und

· der flächendeckender Ausbau von kommunalen Jugendbeteiligungsgremien.

Der Bericht enthält zudem diverse Leitfäden für Beteiligungsprozesse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wie z.B. die Berücksichtigung junger Menschen bei allen politischen Vorhaben in Niedersachsen sowie ein Fortbildungskonzept für Fachkräfte und Mitarbeitende im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltungen in Niedersachsen.


Bildrechte: LS

Der Schwerpunktbericht kann unter dem nebenstehendem QR-Code

sowie auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden:
https://www.ms.niedersachsen.de/download/206371

Des Weiteren unterrichtete Jörg Hermann, 2. Vizepräsident der Nds. Psychotherapeutenkammer die Mitglieder des NLJHA über die Inhalte der neuen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung. Die Weiterbildung erfolgt nach dem abgeschlossenen Psychotherapie-Masterstudiengang und der absolvierten Approbationsprüfung. Sie dauert wenigstens fünf Jahre. Herr Hermann erläuterte, dass Psychotherapeut*innen schon lange in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, im Stellenplan aber häufig als Psycholog*innen oder Sozialpädagog*innen ausgewiesen werden.

Das Sozialministerium berichtete über den Stand der geplanten Gesetzesvorhaben wie die Novellierung des niedersächsischen AG SGB VIII. Im Vordergrund steht hier eine Aktualisierung der Zusammensetzung des NLJHA bzgl. beratender Mitglieder und die Implementierung des § 4a SGB VIII (selbstorganisierte Zusammenschlüsse). Die Verabschiedung ist für Juli 2026 geplant.

Auch zur niedersächsischen Kinderschutzstrategie, insbesondere dem gesetzliche Teil inklusive des geplanten Kinderschutzgesetzes wurde der Ausschuss auf den neuesten Stand gebracht. Nach derzeitigem Planungsstand soll das neue Kinderschutzgesetz zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Das Jugendförderungsgesetz (JFG), welches deutlich in die Jahre gekommen ist, soll bis Ende 2026 zeitgemäß modernisiert werden. Die bisherige Struktur bietet zwar einzelnen Verbänden eine Verlässlichkeit in der Förderung, die jedoch nur Bildungsveranstaltungen umfasst. Nachteilig in der heutigen Zeit sind aber die mangelnde Flexibilität bei der Reaktion auf aktuelle Ereignisse, was insbesondere in der Corona-Zeit deutlich wurde. Die zuständige Referentin im Sozialministerium gab einen ersten Überblick über den geplanten, breit angelegten Prozess der Novellierung, in dem Wissenschaft und Forschung, Fachöffentlichkeit und junge Menschen beteiligt werden sollen.

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung standen Themen wie (Weiter)Finanzierung von bestehenden Angeboten im Bereich der Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in Betreuungsangeboten auf der Agenda sowie das Praxismentoring (Anleitung, Beratung und Unterstützung) der Auszubildenden im Lernbereich Praxis. Im Rahmen einer berufsbegleitenden -kostenfreien - Weiterbildung können sich pädagogische Fachkräfte zur Praxismentor*in in Kindertageseinrichtungen qualifizieren.

Darüber hinaus befasste sich der Landesjugendhilfeausschuss in dieser Sitzung noch mit zwei Beschlussvorlagen. Zum einen wurde eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen in der Richtlinie Familienförderung verabschiedet. Zum anderen wurde beschlossen, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der inklusiven Ausgestaltung des NLJHA befasst.

Der Landesjugendhilfeausschuss tagt das nächste Mal online am 28. November 2024 in der Zeit von 12:00 bis 17:30 Uhr.


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