Niedersachsen klar Logo

Sprechtage zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung

im örtlichen Gesundheitsamt


Die Beratung ist kostenlos. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich. Terminabsprachen für den Sprechtag zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung erfolgen über die zuständigen Mitarbeiter/innen im Gesundheitsamt.
Wer ist in Niedersachsen für Sie zuständig? Bitte schauen Sie hier.

Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik, Beratung und Hilfeplanung für hör-, sehgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder (§ 35 SGB IX).

Soweit zeitlich möglich, kann dieses Angebot auch zur Beurteilung von weniger ausgeprägten Störungen genutzt werden, auch bei Erwachsenen (entsprechend dem individuellen Problem). Es wird geleistet von der Kommune gemeinsam mit der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen.

  • Diagnostik und Beratung
    Der Leistungsstand in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen wird festgestellt.
    Weitere Befunde werden ausgewertet.
    Das Hören wird orientierend beurteilt.
    Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten werden beraten.

  • Empfehlung von Therapie und/oder besonderer Förderung
    Besuch von Fachärztinnen / Fachärzten
    technische Hilfsmittel
    Früherkennung und -förderung
    ambulante Sprachtherapie
    begleitende Therapien
    Sprachtherapie in Spezialkliniken oder Instituten
    Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Sprechtagsbericht

    Über die Verordnung entscheidet allerdings ggf. die Vertragsärztin / der Vertragsarzt.

  • Begutachtung für umfangreichere Therapiemaßnahmen
    Im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen werden gemeinsam mit der Ärztin / dem Arzt des Gesundheitsamtes die erforderlichen Gutachten erstellt (§ 35 SGB IX). Der Verlauf der Therapie wird beobachtet.

    • Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
      - Sprachheilkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
      - Hörgeschädigtenkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
      - Heilpädagogischer oder integrativer Kindergarten (Mitwirkung)
    • Sprachtherapie in Sprachheilzentren (als stationäre Sprachheilbehandlung)

  • Koordination
    mit Ämtern, Ärztinnen / Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden


Die vertraglichen Grundlagen für die Leistungen in der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung können Sie hier herunterladen:

In den Gesundheitsämtern werden für die Beratung und Hilfeplanung Berichtsformulare verwendet.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln