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18/3 Dritte Sitzung der Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo)

In der dritten Sitzung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission hat die Kommission ihr Hauptaugenmerk auf zwei wesentliche Fachthemen gelegt:

Zum einen dem Themenkomplex „ Omdstrukturen“ - Vorstellung der Ombudsstrukturen in Niedersachsen, dieses wurde von Herr Prof. Dr. Schröer der Universität Hildesheim vorgestellt und diskutiert.

Im Nachgang gibt es eine Diskussion über die wichtigsten Punkte bei der Etablierung einer Ombudsstruktur anhand von Herrn Schröers Vortrag, wobei sich auch über mögliche Schwierigkeiten in der Umsetzung von Ombudsstrukturen verständigt wurde, die sie dem beiliegenden Protokoll entnehmen können.

Herr Schmidt betonte hierzu, dass die Kinder- und Jugendkommission genau der richtige Ansprechpartner ist und sie einen Impuls setzen sollte. Sie sollte das Land auffordern, ombudschaftliche Beschwerdestellen einzurichten und ihre Position verdeutlichen. Es sollte eine Beschlussgrundlage verfasst werden.

Auf Empfehlung von Herrn Schröer sollte das Hauptaugenmerk, im Interesse der Kinder und Jugendlichen, auf die niedrigschwellige Erreichbarkeit unter Einbeziehung der jungen Menschen gelegt werden.

Die Kinder- und Jugendkommission beschließt, dass die Verwaltung einen Beschluss aufsetzt, adressiert an den Landesjugendhilfeausschuss, mit folgendem Kerninhalt: „Die KiJuKo bittet den NLJHA sich mit dem Thema ombudschaftliche Strukturen für Kinder und Jugendliche zu befassen und sich für eine strukturelle und finanziell abgesicherte Infrastruktur einzusetzen.

Die KiJuKo stellt fest, dass dringend eine niedrigschwellige Erreichbarkeit ombudschaftlicher Strukturen vor Ort geschaffen werden sollte. Diese sollte unter Einbeziehung der jungen Menschen erfolgen.“ Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt bildete das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, hierzu ist eine Befragung von Kindern und Jugendlichen zum Thema Beteiligung geplant. Hierzu stellte die Arbeitsgruppe die ersten Ergebnisse vor. Es soll eine zweistufige, qualitative Befragung über einen längeren Zeitraum geben sollte, gesplittet in Zielgruppen von 10 bis 14 Jahren und 14 bis 18 Jahren. Die Befragung soll einen Querschnitt darstellen.

Es wird sich auf Zweigliedrigkeit geeinigt:

· Plan A: Qualitative Befragung durch Gruppendiskussionen.

· Plan B: Quantitative Befragung durch Fragebogen.

· Plan C: Meta-Studie.

Beide Stränge werden bei der nächsten oder übernächsten Sitzung wieder vorgelegt.

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