Covid-19 (Corona): Informationen für Kindertageseinrichtungen
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"Regelbetrieb in Zeiten von Corona" bedeutet, dass der Betreuungsumfang grundsätzlich dem der Regelbetreuung vor der Ausbreitung des Coronavirus entspricht. Eine Begrenzung der Betreuung auf einige Stunden am Tag und/oder einzelne Tage in der Woche ist mit diesem Grundsatz nicht mehr zu vereinbaren. Neben den jeweils abgeschlossenen Betreuungsverträgen sind die Vorgaben des § 24 SGB VIII sowie des § 12 KiTaG zu beachten. Es kann allenfalls aufgrund konkreter Personalausfälle, die nicht kompensiert werden können, im konkreten Einzelfall zu Abweichungen kommen.
Aktuelle Informationen (z. B. FAQs, Rahmenhygieneplan Kita, Schaubild – Erkältungssymptome) zum Betrieb in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter folgendem Link: