Niedersachsen klar Logo

Covid-19 (Corona): Informationen für Kindertageseinrichtungen

.

"Regelbetrieb in Zeiten von Corona" bedeutet, dass der Betreuungsumfang grundsätzlich dem der Regelbetreuung vor der Ausbreitung des Coronavirus entspricht. Eine Begrenzung der Betreuung auf einige Stunden am Tag und/oder einzelne Tage in der Woche ist mit diesem Grundsatz nicht mehr zu vereinbaren. Neben den jeweils abgeschlossenen Betreuungsverträgen sind die Vorgaben des § 24 SGB VIII sowie des § 12 KiTaG zu beachten. Es kann allenfalls aufgrund konkreter Personalausfälle, die nicht kompensiert werden können, im konkreten Einzelfall zu Abweichungen kommen.

Aktuelle Informationen (z. B. FAQs, Rahmenhygieneplan Kita, Schaubild – Erkältungssymptome) zum Betrieb in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-kindertageseinrichtungen-186238.html


Zurück zum Newsletter


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln