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Niedersächsisches Kultusministerium startet Förderprogramm „Kindgerechte Mediennutzung (KiM)“ in Kindertageseinrichtungen

Für das Förderprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Kindertagesbetreuung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern im digitalen Zeitalter (Richtlinie KIM – Kindgerechte Mediennutzung)“ stellt das Kultusministerium bis Ende 2022 rd. 3 Mio. EUR bereit, um die Handlungskompetenzen pädagogischer Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung zu stärken.

Digitale Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien gehören längst zum Lebensalltag vieler Familien. Der kompetente, kritische und kindgerechte Umgang mit diesen Medien muss von Kindern allerdings erst erlernt werden. Insbesondere Kindertagesstätten als wichtige Lebens- und Lernräume der Kinder können einen maßgeblichen Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern im digitalen Zeitalter leisten. Das Förderprogramm soll anregen, bestehende und bewährte Bildungssettings in der Kindertagesbetreuung lernförderlich durch digitale Medien zu ergänzen und Kinder so an einen kompetenten und kritischen Umgang mit diesen Medien heranzuführen.

Förderanträge können ab sofort bis zum 31.07.2022 bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) gestellt werden. Die Höhe der beantragten Zuwendung muss mind. 2.000 EUR betragen und die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein, da die Mittel zunächst nur für 2022 zur Verfügung stehen.

Weitere Infos zur Richtlinie unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruhkindliche_bildung/trager/richtlinie_kim_kindgerechte_mediennutzung_in_vorbereitung/richtlinie-kim-206345.html


Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die AEWB als zuständige Stelle:

https://www.aewb-nds.de/themen/fruehkindliche-bildung/kim/


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