Neue Fachliche Orientierung des Nds. Landesjugendamtes veröffentlicht
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist am 10.06.2021 eine umfangreiche Reform des SGB VIII in Kraft getreten, die alle Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, sie vor Gefahr für ihr Wohl schützen und ihnen eine umfassende Teilhabe ermöglichen soll. Als ein zentraler Baustein eines wirksamen Kinderschutzes hat der Gesetzgeber sowohl für neue, aber auch für alle Bestandseinrichtungen die verpflichtende Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) als eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis normiert. Dies gilt sowohl für Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Eingliederungshilfe. Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern und Jugendlichen muss der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen. Die vorliegende Orientierungshilfe soll den Trägern und Einrichtungen bei der Prozessgestaltung und der einrichtungsbezogenen Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts Unterstützung bieten. Die Erstellung eines solchen Konzepts wird in der Praxis ein dauerhafter Prozess sein, der vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen immer wieder Anpassungen und Nachschärfungen notwendig machen wird. Im Rahmen der Beratung gemäß § 8b Abs. 2 und 3 SGB VIII unterstützt das Landesjugendamt mit der vorliegenden fachlichen Orientierung den Prozess der Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. In Bezug auf die Definition von Gewalt sei hier herausgestellt, dass der Schutz alle Gewaltformen einschließt, z. B. körperliche (physische) Gewalt, auch seelische (psychische) Gewalt, Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt und sexueller Grenzverletzungen sowie Gewalt über digitale Wege, sowohl unter Kindern und Jugendlichen, als auch von Erwachsenen gegenüber jungen Menschen. Es ist notwendig die verschiedenen Formen von Gewalt vom Kind her zu denken, die Perspektive aller Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und ggf. auch besonders zu berücksichtigenden Einschränkungen und Vulnerabilitäten einzunehmen, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bleibt es maßgebend, die Kinder und Jugendlichen mit ihren eigenen Rechten zu beteiligen. Konzepte zum Schutz vor Gewalt stellen einen wichtigen und notwendigen Baustein zur Prävention und Intervention innerhalb des Kinderschutzes dar. Ziel ist es, gewalttätiges und entwürdigendes Verhalten in Einrichtungen zu erschweren, zu reduzieren oder möglichst mittels präventiver Maßnahmen ganz zu verhindern sowie bei konkreten Anlässen ein schnelles und besonnenes Handeln durch transparente und verbindliche Verfahren und Strukturen sicherzustellen. Bei der prozesshaften Entwicklung sollten folgende Inhalte in einem Konzept der Einrichtung enthalten sein: Analyse von Ressourcen und Risiken, Selbstverständnis, Kooperation/unterstützende Netzwerke, Personal (Personalauswahlverfahren, Qualifikation und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), Partizipation, Maßnahmen zur Prävention, Beschwerdestrukturen, Handlungsplan sowie Auswertung. Die Fachliche Orientierung ist abrufbar unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/185069/Fachliche_Orientierung_zur_Erstellung_eines_Konzepts_zum_Schutz_vor_Gewalt_in_betriebserlaubnispflichtigen_Einrichtungen.pdf https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruhkindliche_bildung/trager/chliche_orientierung_zur_erstellung_eines_gewaltschutzkonzepts/fachliche-orientierung-zur-erstellung-eines-konzepts-zum-schutz-vor-gewalt-fur-betriebserlaubnispflichtige-einrichtungen-212722.html https://bildungsportal-niedersachsen.de/fruehkindliche-bildung/fachkraefte-und-traeger/kinderschutz |