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Einführung eines onlinebasierten Antragmoduls für Ausnahmen nach § 9 Abs. 4 NKiTaG und §§ 17 ff. DVO-NKiTaG für die Beschäftigung von Personal in Kindertagesstätten

Seit dem 01.12.2021 steht ein onlinebasiertes Antragsmodul für Ausnahmen nach § 9 Abs. 4 NKiTaG und §§ 17 ff. DVO-NKiTaG für die Beschäftigung von Personal in Kindertagesstätten im bereits bekannten und internetgestützten Programm „kita.web“ zur Verfügung. Das Verfahren ermöglicht den Trägern von Kindertageseinrichtungen online einen vollständigen Antrag auf Personalausnahme zu stellen. Der Vorteil des neuen Antragsverfahrens liegt insbesondere in einer Optimierung der Zustellung der vollständigen Antragsunterlagen, um Bearbeitungszeiten zu reduzieren und alle einrichtungsbezogenen Informationen kompakt über das System kita.web abzuwickeln.

Das bisherige Verfahren entfällt ab dem 01.12.2021 vollständig.

Für eine Beratung des antragstellenden Trägers stehen die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes des FB II (RLSB-H) zur Verfügung. Eine Auflistung der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. des jeweiligen Ansprechpartners kann der Übersicht "Regionale Zuständigkeit des Fachdienstes" entnommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mk.niedersachsen.de/fruhkindliche_bildung/trager/personal_ausnahmen_nach_9_abs_4_nkitag/personalausnahmen-114389.html


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