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Behinderung & Ausweis

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Behinderung und Ausweis - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mit dem Angebot von Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) im Bereich des Schwerbehindertenrechts möchten wir Ihnen einen schnellen und einfachen Überblick zu den wichtigsten Fragestellungen geben. mehr

Rollstuhlfahrersymbol in einem hellblauene Kreis Bildrechte: © Gino Santa Maria - Fotolia.com

Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehr

Vorderseite und Rückseite eines Schwerbehindertenausweises in grün und orange

Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. mehr

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Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehr

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Online Antragstellung im Bereich des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)

LS-Online - hier können Sie online Anträge auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennunge von Merkzeichen, auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und auf Ausstellunge eines Schwerbehindertenausweises stellen mehr

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Antragsformulare und Merkblätter

Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen mehr

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Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen

Welche Außenstelle ist für mich beim Antragsverfahren im Schwerbehindertenrecht zuständig? Finden Sie ganz einfach Ihre zuständige Außenstelle über die Niedersachsenkarte. mehr

Paragraphenzeichen mit den einzelnen Merkzeichen Bildrechte: © Anne Katrin Figge - Fotolia.com

Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss. mehr

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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Unter bestimmten Voraussetzungen haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf eine unentgeliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hier finden Sie genaue Informationen zum Thema. mehr

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Çocuğum engelli – bu yardımlar var / Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es

Engelli çocukları olan aileler için haklar ve maddi yardım imkanları üzerine bilgiler. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern. mehr

Vorschau_neue_SBAusweis_Hülle

Die "Schwer-in-Ordnung"-Hülle des Schwerbehindertenausweises

Niedersachsen hat neue Namen für die Hülle des Schwerbehindertenausweises: „Schwer-in-Ordnung-Ausweis" und „Meine Teilhabe" sind die Entscheidungen einer Jury, die am 06.03.2018 im Sozialministerium vorgestellt wurden. Bei uns bekommen Sie diese Hüllen. mehr

Symbolbild: Behinderung und Ausweis   Bildrechte: LS

Leichte Sprache

Klicken Sie auf das blaue Bild und Sie erhalten Informationen zu den Nachteils-Ausgleichen in Leichter Sprache

"Schwer-in-Ordnung"

Informationen zur kostenlosen Hülle finden Sie mit Klick auf das Bild

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