Landesblindengeld (Leichte Sprache)
Niedersachsen zahlt das Landes-Blinden-Geld freiwillig.
Sie bekommen das Landes-Blinden-Geld:
Wenn Sie nicht im Krieg blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht beim Wehr-Dienst blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht durch einen Unfall blind geworden sind.
Das schwere Wort dafür ist: Zivil-Blind.
Das Landes-Blinden-Geld bekommen Sie egal wie alt Sie sind.
Das Landes-Blinden-Geld bekommen Sie:
Weil Sie als Blinder mehr Geld für bestimmte Dinge brauchen.
Zum Beispiel:
Sie müssen teure Geräte kaufen.
Diese Geräte helfen Ihnen im Alltag.
Sie bekommen das Landes-Blinden-Geld aber nur:
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen die Buchstaben Bl.
Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen. - Und wenn Sie in Niedersachsen wohnen.
- Oder wenn Sie in einer stationären Einrichtung wohnen.
Eine stationäre Einrichtung ist zum Beispiel:
Ein Alten-Heim.
Oder ein Pflege-Heim.
Oder eine Werkstatt für behinderte Menschen.
Die stationäre Einrichtung kann in ganz Deutschland sein.
Aber Sie müssen vorher in Niedersachsen gewohnt haben.
Sie bekommen 375 Euro im Monat.
Sie bekommen 187,50 Euro im Monat.
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung wohnen.
Sie bekommen weniger Landes-Blinden-Geld:
Wenn Sie noch anderes Geld bekommen.
Weil Sie blind sind.
Zum Beispiel:
- Jemand pflegt Sie zu Hause.
Und Sie haben Pflege-Grad 2.
Sie bekommen dann nur 240 Euro Landes-Blinden-Geld im Monat. - Jemand pflegt Sie zu Hause.
Und Sie haben Pflege-Grad 3.
Oder Sie haben Pflege-Grad 4.
Oder Sie haben Pflege-Grad 5.
Sie bekommen nur 210 Euro Landes-Blinden-Geld im Monat.
Wenn Sie das Landes-Blinden-Geld bekommen möchten:
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag für das Landes-Blinden-Geld stellen Sie
beim zuständigen Amt.
Zuständig bedeutet:
Zu diesem Amt müssen Sie gehen.
Das Amt ist in Ihrem Land-Kreis.
Oder in Ihrer kreis-freien Stadt.
Sie bekommen mehr Informationen zum Landes-Blinden-Geld
bei dem Amt.
Sie bekommen den Antrag für das Landes-Blinden-Geld bei dem Amt.
Die Mitarbeiter vom Amt helfen Ihnen
beim Ausfüllen vom Antrag für das Landes-Blinden-Geld.
Sie können das Landes-Blinden-Geld auch zusammen
mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.
Hier finden Sie das Gesetz über das Landes-Blinden-Geld.
Ein Gesetz sind Regeln.
Klicken Sie hier:
Gesetz über das Landesblindengeld
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können den Antrag für das Landes-Blinden-Geld
am Computer ausfüllen.
Klicken Sie hier:
Antrag Landesblindengeld, zum Ausfüllen am PC
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie den Leit-Faden für das Landes-Blinden-Geld.
In dem Leit-Faden sind viele Informationen zum Landes-Blinden-Geld.
Klicken Sie hier.
Leitfaden Blindengeld
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Informationen sind nicht vollständig.
Es gibt noch mehr Informationen zum Landes-Blinden-Geld.
Fragen Sie beim zuständigen Amt nach den Informationen.
Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
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- Sie sind blind.
Hier steht: Sie bekommen Geld. - Es gibt einen Antrag für Landes-Blinden-Geld.
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- Sie sind blind.
Hier steht: Sie bekommen Geld.
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