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Landes-Blinden-Geld (Leichte Sprache)

Niedersachsen zahlt das Landes-Blinden-Geld freiwillig.
Sie bekommen das Landes-Blinden-Geld:
Wenn Sie nicht im Krieg blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht beim Wehr-Dienst blind geworden sind.
Oder wenn Sie nicht durch einen Unfall blind geworden sind.
Das schwere Wort dafür ist: Zivil-Blind.
Das Landes-Blinden-Geld bekommen Sie egal wie alt Sie sind.
Das Landes-Blinden-Geld bekommen Sie:
Weil Sie als Blinder mehr Geld für bestimmte Dinge brauchen.
Zum Beispiel:
Sie müssen teure Geräte kaufen.
Diese Geräte helfen Ihnen im Alltag.

Sie bekommen das Landes-Blinden-Geld aber nur:

  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen die Buchstaben Bl.
    Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

  • Und wenn Sie in Niedersachsen wohnen.

  • Oder wenn Sie in einer stationären Einrichtung wohnen.
    Eine stationäre Einrichtung ist zum Beispiel:
    Ein Alten-Heim.
    Oder ein Pflege-Heim.
    Oder eine Werkstatt für behinderte Menschen.
    Die stationäre Einrichtung kann in ganz Deutschland sein.
    Aber Sie müssen vorher in Niedersachsen gewohnt haben.

  • Oder wenn Sie in einer besonderen Wohnform leben.
    Zur Erklärung klicken Sie bitte hier: Erklärung besondere Wohnform

Sie bekommen 410 Euro im Monat.

Sie bekommen 205 Euro im Monat.
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung wohnen.

Sie bekommen weniger Landes-Blinden-Geld:
Wenn Sie noch anderes Geld bekommen.
Weil Sie blind sind.
Zum Beispiel:

  • Jemand pflegt Sie zu Hause.
    Und Sie haben Pflege-Grad 2.
    Sie bekommen dann nur 275 Euro Landes-Blinden-Geld im Monat.

  • Jemand pflegt Sie zu Hause.
    Und Sie haben Pflege-Grad 3.
    Oder Sie haben Pflege-Grad 4.
    Oder Sie haben Pflege-Grad 5.
    Sie bekommen nur 245 Euro Landes-Blinden-Geld im Monat.

Wenn Sie das Landes-Blinden-Geld bekommen möchten:
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag für das Landes-Blinden-Geld stellen Sie
beim zuständigen Amt.
Zuständig bedeutet:
Zu diesem Amt müssen Sie gehen.
Das Amt ist in Ihrem Land-Kreis.
Oder in Ihrer kreis-freien Stadt.

Sie bekommen mehr Informationen zum Landes-Blinden-Geld
bei dem Amt.

Sie bekommen den Antrag für das Landes-Blinden-Geld bei dem Amt.
Die Mitarbeiter vom Amt helfen Ihnen
beim Ausfüllen vom Antrag für das Landes-Blinden-Geld.

Sie können das Landes-Blinden-Geld auch zusammen
mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragen.

Hier finden Sie das Gesetz über das Landes-Blinden-Geld.
Ein Gesetz sind Regeln.
Klicken Sie hier: Gesetz über das Landesblindengeld
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie können den Antrag für das Landes-Blinden-Geld
am Computer ausfüllen.
Klicken Sie hier: Antrag Landesblindengeld, zum Ausfüllen am PC
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Hier finden Sie den Leit-Faden für das Landes-Blinden-Geld.
In dem Leit-Faden sind viele Informationen zum Landes-Blinden-Geld.
Klicken Sie hier. Leitfaden Blindengeld
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Die Informationen sind nicht vollständig.
Es gibt noch mehr Informationen zum Landes-Blinden-Geld.
Fragen Sie beim zuständigen Amt nach den Informationen.


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Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser


Der Leitfaden für das Landesblindengeld ist nicht in Leichter Sprache
Bildrechte: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
Einfaches Lesen

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