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Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen.

Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

Voraussetzung ist:

  • die Feststellung des Merkzeichens BL
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Nds. gelegen hat)

Seit dem 01.01.2021 beträgt das Blindengeld

  • außerhalb von Einrichtungen 410,-- € mtl.
  • bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen 205,-- € mtl.

Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Landesblindengeld angerechnet.

Bei häuslicher Pflege erfolgt für Neufälle ab dem 01.01.2017 eine Anrechnung:

  • in Fällen des Pflegegrades 2 mit 135,-- € sowie
  • in Fällen der Pflegegrade 3-5 mit 165,-- €.

Bei Bestandsfällen, in denen vor dem 01.01.2017 sowohl Landesblindengeld als auch Leistungen bei häuslicher Pflege nach §§ 36 bis 38 SGB XI bezogen bzw. beantragt wurden, können sich in bestimmten Ausnahmefällen Abweichungen ergeben.


Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde

Das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde kann vorübergehend aufgrund einer Systemumstellung leider nicht angezeigt werden.

Antragstellung


Im Rahmen der schrittweisen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen startet das Land Niedersachsen für die Onlineanträge zum Landesblindengeld (LBG) jetzt die Pilotphase. Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. Der Antrag auf Landesblindengeld gehört zum Themenfeld Gesundheit, für das Niedersachsen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Federführung in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes übernommen hat.

Während der Pilotierungsphase verfügen noch nicht alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Niedersachsen über die Möglichkeit, das Onlineantragsverfahren anzubieten.

Zunächst erproben die Kommunen Grafschaft Bentheim, Stadt Hannover, Region Hannover, Landkreis Peine sowie der Landkreis Wolfenbüttel den Onlineantrag für das Landesblindengeld. Weitere Kommunen werden in Kürze folgen. Auf dem Serviceportal Niedersachsen können Sie einsehen, ob Ihr Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt den Onlineantrag anbietet.


Nähere Informationen sind der Pressemitteilung zu entnehmen:

Pressemitteilung: Onlineantragstellung Landesblindengeld und Landesblindenfonds vom 30. August 2021

Anträge können weiterhin in Schriftform gestellt werden:

Antrag Landesblindengeld

 

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