Berufsanerkennungsjahr für Sozialarbeiter/innen bzw. -pädagogen/-pädagoginnen (B.A.) (m/w/d) in der Fachgruppe SH "Sozialhilfe/Eingliederungshilfe" -Hauptstelle Hildesheim-
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Hauptstelle Hildesheim- ist der o.g. Dienstposten/Arbeitsplatz für Sozialarbeiter/innen bzw. -pädagogen/-pädagoginnen (B.A.) im Berufsanerkennungsjahr zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch frühestens zum 01.06.2025, zu besetzen.
Das Anerkennungsjahr findet in der Fachgruppe Sozialhilfe/ Eingliederungshilfe (SH/EGH) im Team 3SH2.3 -Fachberatung „Gesamt- und Teilhabeplanung“- statt.
Der Dienstort ist Hildesheim.
Aufgabengebiet
Mit dem Berufsanerkennungsjahr ist im Wesentlichen die Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
• Anwendung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen inklusive Schulung, Beratung und Entwicklung von Modellvorhaben
• Durchführung von Dienstbesprechungen sowie Fortbildungsveranstaltungen mit den herangezogenen kommunalen Körperschaften
• Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Personen und Institutionen, die durch die Aufstellung von Gesamt- und Teilhabeplänen betroffen sind, insb. Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, EUTB, kommunale Behindertenbeiräte, Leistungserbringer
• Vertretung des LS in regionalen Arbeitsausschüssen und –kreisen
• Koordination der Entwicklung, Einführung und Durchführung eines wirkungs-orientierten Controllings einschließlich der Wirkungskontrolle nach § 121 Abs. 2 SGB IX
• Initiative zu Modellvorhaben zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie Steuerung der Implementation der Ergebnisse der Mitwirkung an den Ausführungsbestimmungen des Landes zum zweiten Teil des SGB IX
• Entwicklung und Fortschreibung des Kommunikationskonzeptes zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren gem. Beschluss des Beirates nach AG SGB XII vom 21.06.2019
• Initiative zur EDV-technischen Umsetzung der o.g. Verfahren
• Pädagogische Mitarbeit bei der Gewährung von Eingliederungshilfe in besonders schwierigen Einzelfällen
Nach grundlegender Einarbeitung in das Aufgabenfeld können unter Anleitung Aufgaben eigenständig bearbeitet werden.
Neben dem gewählten inhaltlichen Schwerpunkt wird auch ein umfassender Überblick auf das gesamte Aufgabengebiet der Fachgruppe Sozialhilfe/Eingliederungshilfe vermittelt und die Möglichkeit eröffnet, Strukturen, Arbeitsweisen und Gremien in der Praxis kennenzulernen.
Anforderungen
Bei der Wahrnehmung des Arbeitsplatzes sind folgende Kompetenzen erforderlich bzw. wünschenswert:
• erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom oder B.A.) an einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, das zur Sozialarbeiterin oder zum Sozialarbeiter, zur Sozialpädagogin oder zum Sozialpädagogen qualifiziert
• Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
• ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
• gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
• Interesse und Engagement auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe
Wir bieten
• interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und die Einbindung in Entscheidungsprozesse
• selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken und motivierten Team
• Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
• Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
• bis zu 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
Das Berufsanerkennungsjahr ist teilzeitgeeignet. Es beläuft sich in der Regel auf zwölf Monate, je nach Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Die Beschäftigung und die Höhe der Vergütung richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder (TV Prakt-L).
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09.05.2025 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z4.12/ 03404 Berufsanerkennungspraktikum 2025 an:
Niedersächsische Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
– Hauptstelle Hildesheim – Team 3Z4 – Personalentwicklung / Aus- und Fortbildung –
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4 MB an: Ausbildung@ls.niedersachsen.de.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher bitte Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Freck (Tel. 05121/304-625) zur Verfügung.