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Aufgaben

Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)


Kindern und Jugendlichen, die stationär in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, steht monatlich ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung, also ein Taschengeld zu. Die Höhe des Taschengeldes und die Regelungen zur Auszahlung werden durch Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) festgesetzt. Die Höhe des Taschengeldes ist nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen gestaffelt und wird regelmäßig angepasst.

Die Anlage mit den Barbeträgen finden Sie hier:

Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)



Ansprechpartnerin:

Frau Jupolli

Telefon: 0511/89701-368



fröhliche Kinder Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com

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