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Aufgaben
Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)
Kindern und Jugendlichen, die stationär in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, steht monatlich ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung, also ein Taschengeld zu. Die Höhe des Taschengeldes und die Regelungen zur Auszahlung werden durch Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) festgesetzt. Die Höhe des Taschengeldes ist nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen gestaffelt und wird regelmäßig angepasst.
Die Anlage mit den Barbeträgen finden Sie hier:
Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)
- Runderlass vom 24.08.2023 zur Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) ab 01.01.2024 - 31.12.2028 -Download - Download
- Anlage mit Barbeträgen ab 01.01.2023 - Download
- Anlage mit Barbeträgen ab 01.01.2024 - Download
- FAQs - Hinweise für die Praxis zu den Barbeträgen - Download
Ansprechpartnerin: |
Frau Jupolli |
Telefon: 0511/89701-368 |
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