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Hilfe für Impfgeschädigte

Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).


Personen, die durch eine Schutzimpfung oder eine andere vorbeugende Maßnahme, die öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben wurde, einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, haben Anspruch auf Versorgung. Diese Versorgung kann sowohl gesundheitliche als auch wirtschaftliche Unterstützung umfassen.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV), nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Informationen zum SGB IXV

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