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Soziales Entschädigungsrecht

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Informationen zum Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen, die in vielen verschiedenen Einzelgesetzen (OEG, IfSG, BVG, ZDG) geregelt waren, wurden zum 01.01.2024 vom SGB XIV abgelöst. Informationen und Hinweise zu weiterführenden Hilfsangeboten finden Sie an dieser Stelle. mehr

Ein Sessellift über einer nebeligen Berglandschaft. Starker Sonnenschein. Bildrechte: © Merejen Krinke

Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Bei der Versorgung der Opfer von Gewalttaten stehen die teilweise sehr schweren psychischen Traumatisierungen oft im Vordergrund. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Hilfsangeboten des Trauma-Netzwerks. mehr

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Hilfe für Impfgeschädigte

Wer durch eine Schutzimpfung, die öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen nach SGB XIV beantragen mehr

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die wichtigste Hilfe für geschädigte Anspruchsberechtigte nach dem SGB XIV nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation. Hier finden Sie weitere Informationen. mehr

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Informationen zur Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne - §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mit dem 31.01.2023 ist die niedersächsische Absonderungsverordnung ausgelaufen. Eine Pflicht zur Absonderung bei einer Corona-Infektion besteht über den 31.01.2023 nicht mehr. Hier finden Sie die Informationen zur Antragstellung. mehr

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Häftlingshilfegesetz (HHG)

Anspruchsgrundlagen für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden. mehr

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Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Betroffene oder deren Hinterbliebene, die in der ehemaligen DDR infolge der Freiheitsentziehung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten. mehr

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Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

Betroffene oder deren Hinterbliebene, die in der ehemaligen DDR rechtswidrig verurteilt wurden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten. mehr

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