Wohnen und Pflege im Alter
Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es grundlegendes Interesse des Landes, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es älteren Menschen ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben.
Dies betrifft die bedarfsgerechte Gestaltung sowohl der vor-/pflegerischen Versorgungssituation als auch des übergreifenden Wohn- und Lebensumfeldes der Betroffenen insgesamt.
Vor diesem Hintergrund fördert das Land Niedersachsen die Umsetzung modellhafter regionaler Projekte, insbesondere im ländlichen Raum, die ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Für ein Vorhaben kann sowohl eine investive als auch eine nicht investive Förderung beantragt werden.
Die Förderrichtlinie finden Sie unter den Downloads an der rechten Seite.
Anträge für das Förderjahr 2025 sind bis zum 01.08.2024
postalisch und per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
(Hinweis: Die Projekte müssen im Kalenderjahr 2025 starten.)
Für das Jahr 2025 gelten weiterhin folgende Schwerpunkte, welche die gesellschaftliche Vielfalt auch in einer Vielfalt an neuartigen Wohnprojekten abbilden sollen. Folgende Bereiche werden zusätzlich zum Schwerpunkt „Demenz“ in 2025 bevorzugt gefördert:
Schwerpunkt | Auswahlkriterium |
Pflegende Angehörige | Projekte zur sinnvollen Unterstützung und gezielten Entlastung für informelle Pflegepersonen |
Jung und Alt | Integrative Verbindung von Einrichtungen und Angebote zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen und älteren Menschen mit und ohne Pflegebedarf, Berücksichtigung der Bedürfnisse pflegebedürftiger junger Erwachsener |
Hofstätten und Resthöfe |
Projekte, die die Infrastruktur verlassener oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Höfe zur Grundlage von Wohnprojekten machen |
Migration und Alter |
Schaffung von Wohn- und Sozialraumprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige kultureller Minderheiten unter Einbeziehung besonderer interkultureller Kompetenz bzw. gemeinschaftlicher Wohnformen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund |
Queer im Alter |
Auslegung für die speziellen Bedürfnisse von LGBTIQ*-Personen, Beseitigung von Diskriminierung |
Der Verein FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. übernimmt die fachliche Einschätzung Ihres Antrages. Daher wird vor Antragstellung dringend eine vorherige Kontaktaufnahme empfohlen:
FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Hildesheimer Straße 15 30169 Hannover Telefon: 0511 16 59 10-0 E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de |
Zuwendungsrechtliche Unterstützung erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde: