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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ("künstliche Befruchtung") durch den Bund und durch das Land Niedersachsen (Kinderwunschbehandlung)

Videoanleitung: Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung


    Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch können grundsätzlich bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln erhalten.

    Antrag auf Zuwendung

    FÖRDERSTOPP

    Ab 01.01.2025 stehen keine Bundes- und Landesmittel für Zuwendungen zur Verfügung.

    Ab 01.01.2025 können keine Anträge auf Zuwendung für die assistierte Reproduktion in Niedersachsen bewilligt werden. Eingehende Anträge werden abgelehnt. Es gilt das Eingangsdatum.

    Wir werden Sie hier aktuell auf dem Laufenden halten, sobald eine Förderung wieder möglich ist.



    Antrag auf Auszahlung

    Nur wenn Ihnen bereits ein Bescheid mit einer Bewilligung vorliegt, können Sie Ihre Auszahlung beantragen.

    Für bereits erteilte Bewilligungsbescheide bitten wir Sie, Ihren Antrag auf Auszahlung schnellstmöglich nach jedem Versuch zu stellen.
    Das Antragsformular für die Auszahlung ist immer dem Bewilligungsbescheid beigefügt.

    Die Bearbeitungszeiten sind derzeit sehr gut, so dass auf eine Eingangsbestätigung zurzeit verzichtet wird. Auch hier erhalten Sie zeitnah eine Antwort.

    Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen gern an das E-Mail-Postfach Kinderwunsch@LS.Niedersachsen.de

    oder kontaktieren uns über das Kontaktformular unten auf dieser Seite.

    Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens wünschen.

    Auch wir haben den Anspruch, Anfragen individuell und schnellstmöglich zu beantworten.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Für Neuanträge gilt:


    Die Zuwendung beträgt in jedem Fall höchstens:

    für den ersten bis dritten Behandlungszyklus:

    a) IVF-Behandlung bis zu 800,- € des Eigenanteils und bei
    b) ICSI-Behandlung bis zu 900,- € des Eigenanteils,

    für den vierten Behandlungszyklus:

    a) IVF-Behandlung bis zu 1.600,- € des Eigenanteils und bei
    b) ICSI-Behandlung bis zu 1.800,- € des Eigenanteils.

    Jeder Behandlungsversuch ist gesondert zu beantragen.

    Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn die Antragsteller Ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und wenn das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt. Bei unverheirateten Antragstellern ist Zuwendungsvoraussetzung, dass ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorliegt.

    Die Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen oder einem an Niedersachsen angrenzenden Bundesland durchgeführt werden. Die angrenzenden Bundesländer sind: Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Vor der Behandlung muss eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung durch einen Arzt erfolgt sein, der die Behandlung nicht selbst durchführt.

    Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:


    • Die Maßnahme ist nur zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist.
    • Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung der GKV, der Beihilfe oder der PKV gelten dabei im Sinne dieser Richtlinie nicht als Maßnahmebeginn.
    • Maßnahmebeginn ist der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind.

    • Folgender zeitlicher Ablauf ist demnach zu beachten:
    1. Erstellung des Behandlungsplans mit Kostenaufstellung durch den behandelnden Arzt bzw. des Kostenplanes der Behandlung (Privatversicherte und Unverheiratete)
    2. Einholung der Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle
    3. Behandlungsplan (in Kopie) oder Kostenplan der Behandlung, Kostenübernahmeerklärungen oder evtl. Ablehnungen und Meldebescheinigungen sowie den Antrag übersenden. Es werden Meldebescheinigungen des Einwohnermeldeamtes benötigt, aus denen hervorgeht, dass die Antragsteller an der angegebenen Adresse in Niedersachsen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ersatzweise können auch lesbare Kopien der Personalausweise übersandt werden.
    4. Bescheid des Landesamtes abwarten.
    5. Erst wenn ein positiver Bescheid (Bewilligungsbescheid) über die Gewährung der Zuwendung zugegangen ist, darf mit der ärztlichen Behandlung begonnen werden.


      Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
      Team SL 1
      Domhof 1
      31134 Hildesheim

      Telefon: (05121) 304 - 0
      Fax: (05121) 304 -683


      Kontaktformular:

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      Richtlinie zur assistierten Reproduktion

        Richtlinie zur assistierten Reproduktion

      Bitte reichen Sie die Anlagen zum Antrag auf Bewilligung nicht im Original ein. Dies trifft auch auf den später zu stellenden Auszahlungsantrag zu. Nach dem Scannen werden die Unterlagen zeitnah vernichtet.

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