Niedersachsen klar Logo

Landesstiftung "Familie in Not"

Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien oder Alleinerziehende, die sich in einer akuten unverschuldeten finanziellen Notlage befinden



WER kann WANN Hilfe beantragen?


  • Sie wohnen in Niedersachsen
  • Sie leben mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in Ihrem Haushalt oder
  • Sie sind alleinerziehend
  • Bei Ihnen ist durch ein unvorhergesehnes unverschuldetes Ereignis eine finanzielle Notlage entstanden
  • z. B. durch
    • Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin
    • Todesfall
    • schwere lang andauernde Krankheit
    • Arbeitslosigkeit
  • Eine Unterstützung ist für Sie von anderer Seite nicht möglich
  • Ihre Einkünfte unterschreiten festgelegte Bruttoeinkommensgrenzen

Sofern Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen kommt eine Stiftungshilfe in Betracht.

Auf eine Stiftungshilfe gibt es keinen Rechtsanspruch!

Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.


Ansprechpartnerin für die Landesstiftung "Familie in Not"


Zurück







Familie in Not

© VRD - Fotolia.com

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln