Digitaler Fachstammtisch (FaSta) – Termine und Themen
Der FaSta als Online-Austauschformat für Fachthemen der Kinder- und Jugendhilfe befasst sich insbesondere mit den Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), um die aktuellen Herausforderungen für den Arbeitsalltag und die Organisation der Arbeit der Jugendämter vor Ort zu erörtern. Ablaufprozesse sind neu zu ordnen, die Beteiligung der jungen Menschen ist in den Verwaltungsabläufen innerhalb und außerhalb der reinen Leistungsgewährung sicherzustellen. Es stellen sich Fragen zu vielen einzelnen Normen. Der FaSta ist ein fachliches, offenes und diskursiv gestaltetes Format in digitaler Form.
Für wen? Der FaSta richtet sich grundsätzlich an die Beschäftigten von örtlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, die an den Themen inhaltlich interessiert sind und sich zu den Themen austauschen möchten.
Wann? Zu festgelegten Terminen, siehe unten.
Wie lange dauert der FaSta? 1,5 Stunden von 8.30 – 10.00 Uhr
Wie läuft der FaSta ab? Das Landesjugendamt bereitet die Themen inhaltlich auf und gibt einen kurzen Input zur Einführung. Im Anschluss erfolgt ein fachlicher Austausch anhand von Leitfragen. Die Teilnehmenden sind herzlich aufgefordert, Anregungen zu geben, um den FaSta interessant, anregend und ansprechend zu gestalten. Über den FaSta wird kein Protokoll erstellt.
Wie erfahre ich von den Themen und wo melde ich mich an? Die Termine und die Themen werden über den Newsletter JiN und über die Homepage www.soziales.niedersachsen.de (Stichwortsuche „Fach-Stammtisch“) bekannt gegeben. Darüber können Sie sich auch unbürokratisch anmelden. Die Zugangsdaten erhalten Sie ca. 7 Tage vor dem FaSta per E-Mail. Eine Anmeldung ist zu jedem FaSta neu erforderlich, da der Teilnehmerkreis je nach Inhalt/Thema variiert. Die unterschiedliche Zusammensetzung je nach Thema ist ausdrücklich so gewünscht.
Für die ersten Termine im Jahr 2023 haben wir Ihre Themenwünsche aufgegriffen und bieten die Fach-Stammtische zu folgenden Themen und Terminen an:
Donnerstag, den 12.01.2023, in der Zeit von 8.30 – 10.00 Uhr (Webex-Meeting)
Thema: Selbstorganisierte Zusammenschlüsse gem. § 4a SGB VIII – wer `gehört´ in den Jugendhilfeausschuss?
Durch das KJSG wurde der § 4a SGB VIII als Norm neu ins SGB VII aufgenommen. Hier werden selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung definiert und die Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschrieben.
Die Norm stärkt die Beteiligungsrechte, um die Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt und konsequent an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Auch im Jugendhilfeausschuss sollen diese selbstorganisierten Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder gem. § 71 Abs. 2 SGB VIII angehören.
Welche selbstorganisierten Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung gibt es vor Ort und welche davon werden oder sollen in den Jugendhilfeausschüssen eingebunden werden? Dieser Frage soll im Austausch nachgegangen werden.
Donnerstag, den 02.02.2023, in der Zeit von 8.30 – 10.00 Uhr (Webex-Meeting)
Thema: Mitwirkung – wie muss/soll die Mitwirkung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe sein? Was bedeutet Mitwirkung? Gibt es Änderungen durch das KJSG?
Immer wieder kommt es in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und den Menschen, die Hilfe suchen oder Leistungen erhalten zu Situationen, in denen die Mitwirkung schwierig ist oder nicht mehr erfolgt. Welche Vorgaben zur Mitwirkung ergeben sich aus den sozialrechtlichen Bestimmungen des SGB VIII und die allgemeinen Vorgaben der §§ 60 ff. SGB I? Ändert sich an den Mitwirkungspflichten etwas durch das KSJG? Und ab wann wird aus behördlicher Sicht eine Mitwirkung kritisch betrachtet bzw. als fehlend bezeichnet? Welche Auswirkungen können daraus für den Leistungsprozess entstehen? Hierzu gibt es einen Input aus rechtlicher Sicht, im Anschluss sollen in der Diskussion Ihre Erfahrungen und Praxisbeispiele anhand der Thematik erörtert werden.
Die Teilnahme ist aus technischen Gründen auf jeweils 40 Teilnehmende begrenzt.