Niedersachsen klar Logo

Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII.

Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen oder von individueller Beeinträchtigung auf sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das SGB VIII ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern. Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten, Müttern sowie Vätern zum Wohle ihrer Kinder.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist grundsätzlich für alle jungen Menschen zuständig, die in Deutschland leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie deutscher oder anderer Nationalität sind, ob sie behindert oder nicht behindert sind.

Sozial benachteiligte Jugendliche sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die unter einer Suchterkrankung leiden oder bereits eine kriminelle Vergangenheit aufweisen.


Aufgabenbereiche der Jugendsozialarbeit liegen primär in den Themenfeldern

  • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitenden Hilfen)
  • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
  • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
  • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
  • geschlechtsspezifische Arbeit (im Rahmen des Gender-Mainstreaming)
  • (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
  • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)

Zudem gerät die Bedeutung und Notwendigkeit von Netzwerkarbeit im Rahmen der Jugendsozialarbeit zunehmend in den Fokus der Träger. Kooperationen und lokale Konzepte verhelfen dazu, vorhandene Ressourcen unterschiedlicher Institutionen zu bündeln und Hilfeprozesse zu optimieren.


Dem Landesjugendamt in Niedersachsen obliegen insbesondere Aufgaben in den Arbeitsfeldern

  • Förderung, Beratung und Begleitung von Landesprogrammen wie z.B. die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige
  • Interkulturelle Jugendarbeit zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Fachkräfteaustausch
  • Bündelung und Weiterleitung von Fachinformationen an Träger und Fachkräfte


Ansprechpartnerinnen

Ute Konstantin, Telefon: 0511 - 89701 349 (Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige)




Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der landesweiten Förderbank NBank begleitet.



Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit für Anfragen oder Mitteilungen

Durch die Hinterlegung Ihrer Daten willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.

Zum Versenden Ihrer Nachricht deaktivieren Sie bitte diese Checkbox
* Pflichtfelder
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln