Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft
Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege mit der Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft.
Am 01.02.2015 trat das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) in Kraft. Der damit neu in das NPflegeG eingefügte § 16 a eröffnet den Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung.
Das für Soziales zuständige Ministerium bestimmt durch die Verordnung zur Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft vom 24.07.2015 das Antrags- und das Abrechnungsverfahren sowie das Nähere über die Höhe der Förderung. Diese Verordnung wurde am 31.07.2015 im Nds. GVBl. Nr. 11/2015 veröffentlicht und trat am 01.08.2015 in Kraft.
Gem. § 1 der Verordnung ist die Förderung gestaffelt und beträgt
- 1.) 200,00 EUR monatlich für die 1. bis 8. Schülerinnen oder Schüler einer Klasse,
- 2.) 170,00 EUR monatlich für die 9. bis 12. Schülerinnen oder Schüler einer Klasse,
- 3.) 140,00 EUR monatlich für die 13. bis 16. Schülerinnen oder Schüler einer Klasse,
- 4.) 110,00 EUR monatlich ab der 17. Schülerin oder dem 17. Schüler einer Klasse.
Anträge von Altenpflegeschulen, die der Außenstelle Lüneburg des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bereits vorliegen und die über den 31.07.2015 hinaus reichen, werden ab dem 01.08.2015 nach der neuen Anspruchsgrundlage bearbeitet und beschieden. Eine erneute Antragstellung allein aufgrund der Änderung der Anspruchsgrundlage ist somit nicht erforderlich, sofern sich keine tatsächlichen Änderungen ergeben haben.
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Anträge auf Förderung können anhand der Formblätter gestellt werden beim
Tel.: 05121/ 304-0
Fax: 05121/ 304-689
Das Formblatt zur Antragstellung sowie die Anspruchsgrundlagen finden Sie rechts in der Infospalte.
Abmeldung:
Bitte beachten Sie, dass beim einreichen der Endabrechnung eine Exam – Liste pro Abschlussklasse dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, - Hauptstelle Hildesheim, einzureichen ist.
Wer hilft bei der Antragstellung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams 3SL2 der Hauptstelle in Hildesheim stehen für weitere Fragen zur Verfügung und sind gerne bereit, Sie im Einzelfall zu beraten und bei der Antragstellung behilflich zu sein.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.
Antrag auf Gewährung einer Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft
(PDF)