Projekte in sozialen Brennpunkten
Förderung von Selbsthilfegruppen/Trägern von Initiativen in sozialen Brennpunkten
Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Soziale Brennpunkte sind Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner/Bewohnerinnen und insbesondere die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten.
Förderung
Gefördert werden Maßnahmen der persönlichen Hilfe, die zur Überwindung der besonderen in den sozialen Brennpunkten auftretenden Schwierigkeiten dienen, Maßnahmen der Gruppenhilfe und Maßnahmen der Gemeinwesen- oder Stadtteilarbeit. Sie sollen der Stärkung der Selbsthilfekräfte der in den sozialen Brennpunkten lebenden Personen dienen und ihre Selbstorganisation unterstützen.
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen und Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen oder ähnliche Vereinigungen, die von ihrer Aufgabenstellung nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind und die sich - neben öffentlichen Zuschüssen – aus Beiträgen, Spenden und ähnlichen Zahlungen finanzieren.
In Zusammenarbeit mit der als Projektkoordinierungsstelle tätigen Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. (LAG), die ebenfalls vom Land gefördert wird, werden die eingehenden Anträge geprüft und, soweit die Projekte förderungswürdig sind, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert.
Zu den Aufgaben der LAG gehört es u. a. die Zuwendungsempfänger zu beraten und sie bei der Antragstellung und der Durchführung der Projekte zu unterstützen. Sie koordiniert und bündelt die Anträge und stellt auf Grundlage der Auswahl der Projekte als Erstempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Weitere Informationen sowie alle nötigen Formulare stellt die LAG im Internet unter https://www.lag-nds.de/sh-rl zur Verfügung.