Gesundheitliche Merkmale
Merkzeichen TBl
Taubblind ist der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.
Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt (s.a. hier).
Gesundheitliche Merkmale
zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Zum Feststellungsverfahren ...