Gehörlosigkeit (Leichte Sprache)
Sie sind auf beiden Ohren taub.
Das schwere dafür Wort ist: gehörlos.
Sie sind auch gehörlos:
Wenn Sie mit beiden Ohren sehr schlecht hören.
Und wenn Sie sehr schlecht sprechen
oder ganz wenige Wörter kennen.
Sie dürfen beim Amt immer Gebärden-Sprache benutzen.
Dafür können Sie einen Dolmetscher haben.
Das Amt muss den Dolmetscher bezahlen.
Der Dolmetscher kann Gebärden-Sprache.
Der Dolmetscher kann auch sprechen und hören.
Der Dolmetscher übersetzt für Sie.
Der Dolmetscher ist ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Dafür können Sie ein Formular benutzen.
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Liste von den Nachteils-Ausgleichen in leichter Sprache:
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- Rechte nach dem Sozial-Gesetz-Buch – Neuntes Buch –
- Hier können Sie etwas zum Kündigungs-Schutz lesen.
- Und zum Urlaub.
- Und zur Hilfe bei der Arbeit.
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr
- Hier können Sie lesen:
Vielleicht können Sie umsonst mit dem Bus fahren.
Oder mit dem Zug. - Nachteils-Ausgleiche im Flug-Verkehr
- Hier können Sie lesen:
Vielleicht können Sie umsonst eine Begleit-Person mitnehmen. - Landes-Blinden-Geld
- Sie sind blind.
Hier steht: Sie bekommen Geld. - Es gibt einen Antrag für Landes-Blinden-Geld.
- Landes-Blinden-Fonds
- Sie sind blind.
Hier steht: Sie bekommen Geld.
Wenn Sie den Antrag für den Landes-Blinden-Fonds stellen.
Und wenn Sie Kurse machen. - Es gibt einen Antrag für den Landes-Blinden-Fonds.
- Rundfunk-Gebühren-Ermäßigung und/oder Gebühren-Ermäßigung beim Telefon-Anschluss
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Vielleicht zahlen Sie weniger Geld für das Fernsehen.
Und Radio.
Und Internet.
Vielleicht brauchen Sie kein Geld bezahlen. - Vielleicht zahlen Sie weniger für das Telefon.
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Was bedeutet gehörlos.
Welche Hilfe bekommen Sie bei einem Termin beim Amt. - Nachteils-Ausgleiche in der gesetzlichen Sozial-Versicherung
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- Und über die Renten-Versicherung.
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