Leichte Sprache
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Menschen mit Behinderung
Übersicht zu den wichtigsten Themen
Überblick zu den wichtigsten Inhalten:
von der Beantragung eines Schwerbehindertenausweis und Ihren Rechten bei Vorliegen einer Behinderung,
den Unterstützungsmaßnahmen im Arbeitsleben und zum Thema Kündigungsschutz
bis hin zu den aktuellen Anpassungen der Eingliederungshilfe im Zuge des BTHG, über die wir Sie hier auf dem Laufenden halten.
Weitere Inhalte finden Sie über die Navigation oder Suchfunktion.
Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehrAusweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. mehrAntrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. mehrÜbersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss. mehrUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
Aufgrund einer Gesetzesänderung haben sich zum 01.01.2021 die Eigenbeteiligungsbeträge für die Wertmarke erhöht. Danach sind für eine Einjahreswertmarke 91,- € und für eine Halbjahreswertmarke 46,- € zu entrichten. mehrOnline Antragstellung im Bereich Schwerbehindertenrecht - LS Online
LS-Online - hier können Sie online einen Schwerbehindertenantrag, Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes und Antrag auf Ausweisverlängerung stellen. mehrMenschen mit Behinderungen im Arbeitsleben Integrationsamt |
Integrationsamt: Beratung
Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehrIntegrationsfachdienst
bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehrEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz (BTHG) |
Das Bundesteilhabegesetz
Die Bundesrepublik Deutschland entwickelt derzeit ihr Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiter. In diesem Rahmen ist am 23.12.2016 das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz - BTHG ) ausgefertigt worden. mehrAufgaben und Grundlagen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist ein Systemwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ausgelöst worden. mehrBudget für Arbeit
Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, mithilfe eines Budgets für Arbeit auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes eingegliedert zu werden. mehr"Schwer-in-Ordnung"
Informationen zur kostenlosen Hülle finden Sie mit Klick auf das Bild