Landesstiftung "Familie in Not"
Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien oder Alleinerziehende, die sich in einer akuten unverschuldeten finanziellen Notlage befinden
WOFÜR kann Hilfe beantragt werden?
- Die Stiftung hilft durch einmalige finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen zum Beispiel:
- für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung
- durch Übernahme von Mietsicherheiten
- für Umzugs- und Renovierungskosten
- für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung nach Geburt eines Kindes zu beenden
Ansprechpartnerin für die Landesstiftung "Familie in Not"
Zurück
© VRD - Fotolia.com