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Landesstiftung "Familie in Not"

Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien oder Alleinerziehende, die sich in einer akuten unverschuldeten finanziellen Notlage befinden



WOFÜR kann Hilfe beantragt werden?


  • Die Stiftung hilft durch einmalige finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen
  • zum Beispiel:
    • für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung
    • durch Übernahme von Mietsicherheiten
    • für Umzugs- und Renovierungskosten
    • für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung nach Geburt eines Kindes zu beenden

Ansprechpartnerin für die Landesstiftung "Familie in Not"


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Familie in Not

© VRD - Fotolia.com

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