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Nachteilsausgleiche im Flugverkehr
Bei schwerbehinderten Menschen, bei denen die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist, gewähren die Deutsche Lufthansa und die Regionalfluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr eine Ermäßigung für die Begleitperson.
Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften© Eray Haciosmanoglu - Fotolia.com
Übersicht der Nachteilsausgleiche
- Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch -
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Nachteilsausgleiche im Flugverkehr
- Landesblindengeld
- Landesblindenfonds
- Rundfunkgebührenermäßigigung / Rundfunkgebührenbefreiung / Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- Gehörlosigkeit
- Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
- Steuerliche Nachteilsausgleiche
- Parkerleichterungen
Zum Feststellungsverfahren ...