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Nachteilsausgleiche im Flugverkehr

Bei schwerbehinderten Menschen, bei denen die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist, gewähren die Deutsche Lufthansa und die Regionalfluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr eine Ermäßigung für die Begleitperson.

Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften


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