AK01-25 - Mitwirken bei Personalentscheidungen
Kursbeschreibung
Zielgruppe:
Schwerbehindertenvertretungen, die am Grundkurs teilgenommen haben, aber auch interessierte Betriebs-/Personalräte, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Ziele:
Erwerb von Kenntnissen, wie durch Beteiligung und Initiative der Schwerbehindertenvertretung die Einstellung schwerbehinderter Menschen gefördert, wie die SBV an Personalentscheidungen zu beteiligen ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten im Kontext behinderungsgerechter Beschäftigung bestehen und wie durch vorbeugende Maßnahmen Kündigungen abgewendet werden können.
Inhalte:
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Was unterscheidet Beteiligung/Unterrichtung der SBV von Mitbestimmung?
- Welche Förderung- und Verfahrenspflichten bestehen bei Bewerbung und Einstellung schwerbehinderter Menschen sowie im laufenden Beschäftigungsverhältnis?
- Was dürfen und was müssen Arbeitnehmer/innen offenbaren?
- Beteiligungsrecht der SBV bei personellen Einzelmaßnahmen, u.a. Versetzung, Umsetzung, Abmahnung
- Wie weit reicht das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, wann bedarf es der Änderungskündigung?
- Welche Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses gibt es?
- Was unterscheidet den besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX vom allgemeinen Kündigungsschutz?
- Wie wird der Sachverhalt im Kündigungsschutzverfahren aufgeklärt?
- Wie wird eine aussagefähige Stellungnahme seitens der SBV verfasst?
- Welche Rechtsmittel gibt es in den für die SBV praxisrelevanten Fallkonstellationen?
Methodik:
Lehrgespräche, Fallbeispiele, Übungen in Gruppenarbeit
Veranstaltungsort:
Der Kurs findet im Hotel Van der Valk Hildesheim, Markt 4 in 31134 Hildesheim statt.
Kosten:
530,00 Euro mit Übernachtung
220,00 Euro ohne Übernachtung
Ihre Referentin:
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf
Termin:
19.02.2025 bis 21.02.2025
19.02.2025 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
20.02.2025 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
21.02.2025 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Kurs-Nr.: AK01-25
Anmeldeschluss: 15.01.2025