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IV05-24 - Inklusionsvereinbarung

Kursbeschreibung

Inklusionsvereinbarungen können helfen, konkrete Maßnahmen und Wege auf einem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt zu finden.

Eine solche Vereinbarung könnte zum Beispiel folgende Themen enthalten: Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigung, Ausbildung, Bildung und Qualifizierung.

Das Instrument der Inklusionsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dadurch stärker unterstützen, dass die betriebliche Integrationsarbeit über Zielvereinbarungen gesteuert wird. Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern.

Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat eine verbindliche Inklusionsvereinbarung. Dazu werden die Teilnehmer die Inhalte und die Struktur erarbeiten.

Zielgruppe:

Schwerbehindertenvertretungen sowie deren Stellvertretungen, Betriebs-, Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Personalverantwortliche

I n h a l t e:

Inklusionsvereinbarungen

  • Wo regeln?
  • Warum regeln?
  • Wie regeln?
  • Wer regelt?
  • Was passiert, wenn niemand regelt?

Veranstaltungsort:

Der Kurs findet im Hotel Park Soltau, Winsener Str. 111, 29614 Soltau statt.

Kosten:


78,70 Euro

Ihre Referentin:

Frau Rechtsanwältin Larissa Wocken, Hamburg

Termin

05.06.2024, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Kurs-Nr.: IV05-24

Anmeldeschluss: 26.04.2024

Bildrechte: (c) LS 2019
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Integrationsamt

Anmeldung möglich   Bildrechte: LS
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